Gastbeitrag • 10.10.2017

Digital Signage - Welcher Content ist rechtlich erlaubt?

Rechtsexpertin Yvonne Bachmann (Händlerbund) gibt Praxis-Tipps

Rechtsanwältin Yvonne Bachmann
Rechtsanwältin Yvonne Bachmann kennt sich mit den rechtlichen Fragestellungen des Online-Marketings und dem E-Commerce aus. Seit 2013 berät sie Mitglieder des Händlerbundes, verfasst Rechtstipps und hält deutschlandweit Vorträge zum Thema Online-Handel und Digitalisierung.
Quelle: Händlerbund

Egal ob Displays, eKiosk-Systeme oder Leuchtreklametafeln – sie alle sind Teil der digitalen Marketingwelt. Vor allem im stationären Einzelhandel ist Digital Signage in Zeiten der Digitalisierung kaum zu ignorieren. Jeder Bildschirm ist dabei nur so gut wie die präsentierten Inhalte. Wer darf auf den interaktiven Displays welche Informationen bereitstellen? Die rechtlichen Aspekte der Nutzung von digitalen Bildschirmen erläutert Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin beim Händlerbund, genauer.

Rechtssichere Werbung mit Digital Signage

Digitale Anzeigeflächen sind in Shopping-Centern, im Nahverkehr oder Behörden allgegenwärtig. Der stationäre Einzelhandel entdeckt die Möglichkeiten des Digital Signage vor allem als clevere Marketingidee für sich. In Form von Tablets, digitalen Preisschildern oder Schaufenstern kommen die Eyecatcher zum Einsatz. Gerade für Filialen ist der Einsatz von Digital Signage eine Möglichkeit, Kampagnen per Knopfdruck zu ändern und lokalen Gegebenheiten anzupassen und macht damit einen wesentlichen Teil der Cross-Channel-Strategie im Handel aus.

Alle Händler, die auf digitale Werbeformen setzen, sollten dabei auch rechtliche Vorgaben beachten, um negativen Konsequenzen wie einer Abmahnung zu entgehen. Laut einer Studie des Händlerbundes zu Abmahnungen im Jahr 2016 werden Verstöße am häufigsten im Wettbewerbsrecht (53 Prozent) sowie dem Urheber- und Markenrecht abgemahnt. Egal ob Print- und Online-Werbung, es dürfen nur Inhalte veröffentlicht werden, für die auch Nutzungsrechte vorliegen.

Praxis-Tipp: Stockfotos (dt. Fotos auf Lager) sind Bilder, die zu unterschiedlichen Themen vorproduziert und meist über Bildagenturen vertrieben werden. Bei der Nutzung ist der Lizenzvertrag zu beachtet. Stockfotos sind teilweise nur zur redaktionellen, nicht jedoch zur kommerziellen Nutzung freigegeben.

Generell gilt bei der Verwendung von Bildern, dass sie nur vervielfältigt werden dürfen, wenn die Erlaubnis des Urhebers vorliegt. Diese Vorschrift gilt für Bilder, Markenlogos und Kartenausschnitte. Die unberechtigte Nutzung von Medien, die einfach aus dem Netz kopiert oder heruntergeladen wurden, gilt im rechtlichen Sinne als Urheberrechtsverletzung. Um kostspielige Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zu vermeiden, sollten Händler entweder eigene Materialien erstellen, die Nutzungsrechte der Hersteller prüfen oder diese von einer Stockfoto-Agentur kaufen. In der Regel erwirbt man die Nutzungsrechte an den Daten für einen monatlichen Betrag und darf die Fotos dann für seine Zwecke verwenden.

Click & Go: Online-Kauf direkt im Geschäft

Der Kauf über Tablets im Ladengeschäft erfüllt sowohl den Charakter des Online-Shops als auch den des stationären Handels. Rechtlich sind beide Vertriebskanäle jedoch voneinander zu trennen und dürfen nicht vermischt werden. Nach der aktuellen Rechtslage gibt es kein Gesetz für den Cross-Channel-Handel. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich noch Nachholbedarf. Händler sollten deshalb genau klären, welche Rechte sie ihren Kunden einräumen. Im Sinne des Verbrauchers empfiehlt Rechtsanwältin Yvonne Bachmann sich an den Gesetzen für den Online-Handel zu orientieren. Das gilt auch für Click & Collect, wenn der Kunde die online gekauften Waren im Geschäft abholt. Um Klarheit für Händler und Kunden zu schaffen, sollten anwaltlich erstellte AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verwendet werden, denen der Kunde zustimmt.

Zu beachten ist, dass sich beispielsweise das Widerrufsrecht im stationären und Online-Handel voneinander unterscheidet. Online gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen, im stationären Handel sind nachträgliche Warenrückgaben allerdings reine Kulanzregelungen des Händlers. Der Verbraucherschutz will, dass Online-Kunden die gekaufte Ware zu Hause prüfen können.

Praxis-Tipp: Beschränken Sie als Händler den Internetzugang lediglich auf Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop. So vermeiden Sie, dass Kunden auf unerwünschte Inhalte zugreifen.

Bieten Touchscreens im Ladengeschäft die Möglichkeit für Kunden das Internet zu nutzen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei WLAN-Hotspots. Der Anbieter sollte für ein ausreichendes Maß an Datensicherheit sorgen. Dazu zählt beispielsweise das Prinzip der Datensparsamkeit, also dass nur so viele Informationen gesammelt werden, wie nötig. Außerdem müssen die Daten unzugänglich für Dritte gespeichert werden. Durch Abhaken der Nutzungsbedingungen erklärt der Kunde sich mit den Vorkehrungen des Händlers einverstanden.

Frau shoppt im Store und vergleicht Preise über ein Tablet....
Bieten Händler Touchscreens oder Tablets im Store an, sollte für ein ausreichendes Maß an Datensicherheit gesorgt werden.
Quelle: panthermedia.net/bernardbodo

Gesichtserkennung: Must-Have oder Datenkrake

In Online-Shops sind Tracking-Tools und Cookies, die das Surfverhalten des Webseitenbesuchers auswerten üblich. Im stationären Handel stellt die Einwilligung des Besuchers zu diesen Maßnahmen allerdings eine große Hürde dar. Da die Gesichter der Kunden im Geschäft nicht anonym gefilmt werden, besteht eine Hinweispflicht. Datenschutzexperten sehen die Gesichtserkennung an der Kasse deshalb kritisch. Händler, die Digital Signage mit Gesichtserkennung nutzen, müssen sicherstellen, dass sie Persönlichkeitsrechte der Kunden achten. Eine Möglichkeit ist, die Gesichtserkennung erst durch den Benutzer des Touchscreens aktivieren zu lassen. Andere Technologien setzen auf sichere Datenverarbeitung und lösen keine rechtlichen Bedenken aus. Neueste Technologien wie Sensape setzen zur Erkennung von Geschlecht, Alter und Stimmung eine Software ein, die einem Kurzzeitgedächtnis gleichkommt. Da sensible Daten nicht gespeichert und weiterverwendet werden, ist das System sicher.

Praxis-Tipp: Auch wenn Ihr Nachbar vielleicht noch auf Flyer und Kataloge setzt, lohnt es sich neue Werbewege zu gehen. Nutzen Sie Beratungsangebote und sichern Sie sich auf dem Weg in die Digitalisierung rechtlich ab. Gute Anlaufstellen dafür sind beispielsweise der Händlerbund, die IHK oder Kanzleien.

Autor: Yvonne Bachmann, Rechtsexpertin beim Händlerbund

Weitere Beiträge zum Thema:

Beliebte Beiträge:

Thumbnail-Foto: Digitale Filialen und Smart Retail mit LANCOM...
26.01.2024   #Online-Handel #stationärer Einzelhandel

Digitale Filialen und Smart Retail mit LANCOM

Intelligente, zuverlässige Vernetzung für Filialstrukturen.

Der stationäre Handel steht vor großen Herausforderungen im Wettbewerb mit technologiegetriebenen Online-Unternehmen ...

Thumbnail-Foto: REWE Group fit für digitale Transformation
27.11.2023   #stationärer Einzelhandel #App

REWE Group fit für digitale Transformation

Digitales Wachstum der REWE Group: Kunden-WLAN und Multiprovider SD-WAN Standortvernetzung der ersten Generation

Die REWE Group ist fit für die digitale Transformation. Smart Shopping und mobiles Bezahlen, E-Commerce und Onlinehandel sind schnell wachsende Servicesegmente. Die REWE Group ist darauf vorbereitet. Mit einer zukunftssicheren ...

Thumbnail-Foto: Erfolgsfaktor Payment: Mehr als nur bezahlen
15.01.2024   #Tech in Retail #Zahlungssysteme

Erfolgsfaktor Payment: Mehr als nur bezahlen

Rückblick ins Jahr 1994: Datenbanken und ERP-Systeme, erste kommerzielle Websites, Mobiltelefone mit Farbdisplay, CD-ROMs, die Programmiersprache Java ...

Thumbnail-Foto: Toshiba zeigt auf der EuroCIS Lösungen, die die Einzelhändler in die...
27.02.2024   #Tech in Retail

Toshiba zeigt auf der EuroCIS Lösungen, die die Einzelhändler in die Lage versetzen, über sich hinaus zu wachsen

Die Besucher werden flexible und sichere SB-Lösungen, KI-fähige intelligente Services sowie Software-Lösungen für Unified Shopping kennenlernen

Auf der EuroCIS 2024 zeigt Toshiba Global Commerce Solutions unter dem Motto “Create Beyond what’s Possible” sein innovatives Lösungsportfolio ...

Thumbnail-Foto: Jahreszahlen 2023 Immer häufiger an immer mehr Kassen: girocard mit...
15.02.2024   #Tech in Retail #Zahlungssysteme

Jahreszahlen 2023 Immer häufiger an immer mehr Kassen: girocard mit großem Zuwachs im Handel

Im vergangenen Jahr bezahlten Kundinnen und Kunden an der Kasse erneut häufiger mit ihrer girocard. Mit rund 7,5 Milliarden Bezahlvorgängen zeigt die Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft erneut ein sehr stabiles Wachstum: Die Anzahl ...

Thumbnail-Foto: Autonome Stores aus aller Welt – ein Überblick...
18.12.2023   #Tech in Retail #Self-Checkout-Systeme

Autonome Stores aus aller Welt – ein Überblick

Die Stores gibt es in verschiedenen Segmenten des Einzelhandels wie LEH, Mode, Elektronik, Convenience Stores und Fast Food.

In einer hart umkämpften globalen Einzelhandelslandschaft befinden sich autonome Stores im Aufschwung. Sie tragen dem veränderten Verbraucherverhalten Rechnung, senken Betriebskosten, verbessern die Rentabilität und tragen zur ...

Thumbnail-Foto: Trigo und Netto kündigen einen autonomen Supermarkt mit...
24.01.2024   #Tech in Retail #Künstliche Intelligenz

Trigo und Netto kündigen einen autonomen Supermarkt mit Echtzeit-Quittungsfunktion an.

„Letzter Schritt” zum reibungslosen Einkaufen schafft Vertrauen bei Verbrauchern, die ihre Quittungen VOR dem Verlassen des Geschäfts einsehen möchten
Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 800 m2 mit Computer Vision AI ist der größte neu ausgerüstete Supermarkt in Europa, der eine reibungslose Checkout-Erfahrung bietet

Trigo, ein führender Anbieter von KI-gestützter Computer-Vision-Technologie, die herkömmliche Einzelhandelsgeschäfte in digitale Smart Stores verwandelt, und die Discounter-Supermarktkette Netto Marken-Discount (auch als Netto ...

Thumbnail-Foto: Fünf digitale Einkaufswagen für die Märkte des Handels...
01.02.2024   #stationärer Einzelhandel #Kundenzufriedenheit

Fünf digitale Einkaufswagen für die Märkte des Handels

Auf der EuroCIS stellt EXPRESSO seine erweiterte SmartShopper-Familie vor

Mit dem intelligenten Einkaufswagen vom Typ SmartShopper erschließt EXPRESSO den Betreibern von Einzel- und Großhandelsmärkten neue Perspektiven ...

Thumbnail-Foto: Aus SES-imagotag wird VusionGroup
29.01.2024   #Softwareapplikationen #Künstliche Intelligenz

Aus SES-imagotag wird VusionGroup

Eine neue Identität, die das breitere Portfolio an innovativen Lösungen hervorhebt, die zur Meisterung der großen Herausforderungen des physischen Handels von der Gruppe entwickelt wurden.

SES-imagotag (Euronext: SESL, FR0010282822), das weltweit führende Unternehmen für digitale Lösungen für den physischen Handel, hat heute bekannt gegeben, dass es seinen Namen in VusionGroup geändert hat. Dieser neue Name ...

Thumbnail-Foto: Rekordzahlen für ITL auf der Einzelhandelsmesse EuroCIS in Düsseldorf...
07.03.2024   #Self-Checkout-Systeme #POS-Software

Rekordzahlen für ITL auf der Einzelhandelsmesse EuroCIS in Düsseldorf

Innovative Technology (ITL) berichtete letzte Woche von einer erfolgreichen EuroCIS in Düsseldorf, wo die Organisatoren einen Besucherrekord verkündeten. Die EuroCIS bietet einen exklusiven Hotspot für Retail Technology in Europa, ...

Anbieter

m3connect GmbH
m3connect GmbH
Pascalstraße 18
52076 Aachen
Extenda Retail Ab
Extenda Retail Ab
Gustav III:s Boulevard 50A
169 73 Solna
Innovative Technology Ltd.
Innovative Technology Ltd.
Innovative Business Park
OL1 4EQ Oldham
Zebra Technologies Germany GmbH
Zebra Technologies Germany GmbH
Ernst-Dietrich-Platz 2
40882 Ratingen
EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG
EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG
Antonius-Raab-Straße 19
34123 Kassel
REMIRA Group GmbH
REMIRA Group GmbH
Phoenixplatz 2
44263 Dortmund
VusionGroup SA
VusionGroup SA
55 place Nelson Mandela
90000 Nanterre
SALTO Systems GmbH
SALTO Systems GmbH
Schwelmer Str. 245
42389 Wuppertal
GLORY Global Solutions (Germany) GmbH
GLORY Global Solutions (Germany) GmbH
Thomas-Edison-Platz 1
63263 Neu-Isenburg