Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der beta-web GmbH für das Werbegeschäft über das Online-Journal iXtenso

1. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Werbemittel auf den Webseiten der Online-Plattform iXtenso und den E-Mail-Newslettern und RSS-Newsfeeds, die unter dem Markenname iXtenso verbreitet werden.
(3) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste, die in den Mediadaten auf den Webseiten der Online-Plattform iXtenso im Internet veröffentlicht werden. Diese bilden einen wesentlichen Vertragsbestandteil. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbar sind, bzw. zu diesem in Widerspruch stehen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild, einem Text, einer Tonfolge, aus bewegten Bildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel im engeren Sinne sind Produkt- und Firmeneinträge, sowie Banner.

3. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Werbeauftrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Angebots zustande. Die Bestätigung kann auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Fehlt eine ausdrückliche Bestätigung, so kommt der Auftrag mit der Veröffentlichung der Online-Werbung zustande.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die beta-web GmbH ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung, etc.) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Rücktrittsrecht

(1) Auftraggeber, die nicht Verbraucher sind, können innerhalb von 3 Kalendertagen nach Vertragsschluss vom Werbevertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Werbevertrag muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Nachweispflicht für die Versendung des Widerrufs liegt auf Seiten des Auftraggebers.
(2) Für Verbraucher gilt ein Rücktrittsrecht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen

5. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Vertragsabschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

6. Laufzeit

(1) Die Laufzeit ist der Zeitraum in dem ein Werbemittel auf den Webseiten der Online-Plattform iXtenso präsentiert, d.h. der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht wird.
(2) Im Allgemeinen beginnt die Laufzeit mit dem im Angebot und/oder in der Rechnung definierten Startdatum. Sie endet mit dem im Angebot und/oder in der Rechnung definierten Enddatum.
(3) Der Auftraggeber kann in einem Werbeauftrag verschiedene Werbemittel mit unterschiedlichen Laufzeiten in Auftrag geben.
(4) Mit dem Zustandekommen eines Werbeauftrags stimmt der Auftraggeber den Laufzeiten für die Präsentation von Werbemitteln zu.

7. Zahlung

(1) Rechnungen werden mit der erstmaligen Veröffentlichung des Werbemittels im Sinne der Ziffer 6 gestellt. Hierin werden sämtliche vereinbarte Leistungen, auch solche, die in der Zukunft liegen, in Rechnung gestellt.
(2) Der Rechnungsbetrag ist ab Rechnungserhalt fällig. Die Zahlungsfrist beträgt vierzehn Tage, gerechnet ab Rechnungserhalt, ohne Abzug von Skonto. Zahlungen erfolgen durch Überweisung des geschuldeten Betrages auf ein Konto der beta-web GmbH.
(3) Ab dem Tage der Fälligkeit ist die beta-web GmbH berechtigt, für Forderungen Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von fünf, bzw. wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist, acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §§ 247, 288 BGB zu
fordern. Im Übrigen behält sich die beta-web GmbH die Geltendmachung von Mahngebühren vor.
(4) Ferner behält sich die beta-web GmbH vor, die Veröffentlichung des Werbemittels für die Dauer des Zahlungsverzuges zu unterbrechen. Die Dauer dieser Unterbrechung wird auf die vereinbarte Laufzeit nach Ziffer 6 angerechnet.

8. Vorzeitige Vertragsbeendigung/Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen kündigen.
(2) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
(3) Für Auftraggeber gilt bei der Kündigung eines Werbeauftrags eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.
(4) Werbemittel können nach Eingang der Kündigung von der beta-web GmbH offline genommen werden.
(5) Bei Einhalten der Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt hinsichtlich der Laufzeit im Sinne von Ziffer 6 der letzte Tag des gleichen Monats als Enddatum. Andernfalls gilt der letzte Tag des Folgemonats als Enddatum.
(6) Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden Stornierungsgebühren - wie in Ziffer 9 beschrieben - fällig.
(7) Nach Ablauf von 75% der Laufzeit gemäß Ziffer 6 ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
(8) Bei Kündigung des Werbeauftrags durch den Auftraggeber werden diesem, die bei Vorauszahlung zuviel geleisteten Zahlungen nach Abzug von Stornierungsgebühren binnen einer Frist von 4 Wochen zurückerstattet.

9. Stornierung

(1) Bei Kündigung des Werbeauftrags durch den Auftraggeber werden Stornierungsgebühren fällig.
(2) Die Stornierungsgebühren werden von der beta-web GmbH aus der Vorauszahlung einbehalten.
(3) Die Höhe der Stornierungsgebühren richtet sich nach der Länge der bereits abgelaufenen Laufzeit für das jeweilige Werbemittel zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung.
(4) Die zur Berechnung der Stornierungsgebühren relevante Laufzeit wird in Monaten gerechnet und bei ungeraden Zahlen auf volle Monate auf bzw. abgerundet.
(5) Bei Kündigung vor Ablauf von 75% der Laufzeit werden Stornierungsgebühren in Höhe von 60% des Preises für die Gesamtlaufzeit dieses Werbemittel fällig.
(6) Bei Kündigung nach Ablauf von 25% und vor Ablauf von 50% der Laufzeit werden Stornierungsgebühren in Höhe von 25% des Preises für Gesamtlaufzeit dieses Werbemittel fällig.
(7) Bei Kündigung nach Ablauf von 50% vor Ablauf von 75% der Laufzeit werden Stornierungsgebühren in Höhe von 10% des Preises für Gesamtlaufzeit dieses Werbemittel fällig.

10. Ablehungsbefugnis

(1) Die beta-web GmbH behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für die beta-web GmbH wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann die beta-web GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen der Ziffer 1 erfüllt werden.

11. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der beta-web GmbH entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel-Unterlagen fordert die beta-web GmbH unverzüglich Ersatz an.
(2) Kosten der beta-web GmbH für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er übernimmt die Haftung für die Rechte an den Texten und Bildern, die der beta-web GmbH im Rahmen des Werbeauftrags zur Verfügung gestellt werden und stellt die beta-web GmbH von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der Auftraggeber überträgt der beta-web GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

13. Pflichten der beta-web GmbH

(1) Die beta-web GmbH gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine möglichst dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, die keinen unwesentlichen Fehler darstellt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei darauf beruhender ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Werbematerial (Texte, Bilder, Video- und Audiodateien etc.) ergeben, gehen nicht zu Lasten der beta-web GmbH.

14. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die beta-web GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholen in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der beta-web GmbH bestehen.

15. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der beta-web GmbH, ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

16. Preisliste

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet auf der Plattform iXtenso in den Mediadaten veröffentlichte Preisliste.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste in den iXtenso Mediadaten der beta-web GmbH zu halten.

17. Plazierungsbestätigungen

Plazierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann die beta-web GmbH nicht haftbar gemacht werden.

18. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

19. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der beta-web GmbH. Gerichtsstand ist Bonn.