Es wurde zehn Jahre diskutiert und verhandelt. Erfolglos. Die Einführung einer Pflichtangabe zur Kennzeichnung des Ursprungslandes „Made in“ vor allem bei Textilwaren ist vom Tisch.
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag, welcher die Herkunft bei Waren aus Drittländern verpflichtend kennzeichnen sollte, zurückgezogen. Mit der Angabe “Made in XXX” sollte der Verbraucher auf einen Blick informiert werden, aus welchem Land ein Produkt stammt. Letztendlich ist das Vorgehen an den Meinungsdifferenzen im Rat gescheitert, die unüberwindbar waren.
Denkbar ist dennoch, dass die Diskussion um die Kennzeichnung auf anderer Ebene weitergeführt wird. Möglich ist ein Verordnungsvorschlag beispielsweise bei der Binnenmarkt-Gesetzgebung. Dann würde es um die Kennzeichnung aller Waren
gehen und nicht mehr nur um Importe.