Kommunale Zentrenkonzepte

Oftmals fehlende Praxistauglichkeit

Nicht alle zentralen Versorgungsbereiche sind geeignet, die eigentlich für sie...
Nicht alle zentralen Versorgungsbereiche sind geeignet, die eigentlich für sie bestimmten Handelsformate aufzunehmen.
Quelle: BBE

Fast alle größeren Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren Einzelhandelskonzepte aufgestellt oder fortgeschrieben. Die Zielsetzung ist klar: Innenstädte, Nebenzentren und die Nahversorgung sollen quantitativ und qualitativ gestärkt werden.

Jörg Lehnerdt, Leiter der BBE-Niederlassung Köln: „Zentrale Versorgungsbereiche werden zur Aufnahme größerer Planvorhaben privilegiert, deren Schwerpunkt bei zentren- und/oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegt. Die verbindliche Umsetzung erfolgt dann über die kommunale Bauleitplanung.“

Allerdings zeige die Praxis, so Lehnerdt weiter, dass die erwünschte Steuerungswirkung nicht immer eintritt. Nicht alle zentralen Versorgungsbereiche seien geeignet, die eigentlich für sie bestimmten Handelsformate aufzunehmen. Lehnerdt: „Viele Betreiber sind nicht bereit oder in der Lage, sich an zu restriktive Rahmenbedingungen anzupassen. Ergebnis ist nicht selten reine Investitionsverhinderung und eine fehlende Perspektive für wichtige Einzelhandelsstandorte.“

Kommunen sollten daher im eigenen Interesse darauf reagieren und ihre Konzepte regelmäßig auf Praxistauglichkeit überprüfen. Die Standortexperten der BBE Handelsberatung sind bundesweit vor Ort und arbeiten seit Jahren auf Basis der aktuellen Handelsforschung mit Kommunen im gesamten deutschsprachigen Raum zusammen.

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