Nach Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist Rauchwarnmelder-Einbaupflicht auch in anderen Bundesländern in der Diskussion.
Der „Rauchwarnmelder zum Gesetz“ kommt von Hekatron. Rauchwarnmelder wie der HSD IV Longlife (VdS G 202061) bieten eine ideale Lösung, die Einbaupflicht zu erfüllen. Dieser Melder ist bereits nach der strengen Norm DIN EN 14604 anerkannt und ent-spricht damit den gesetzlichen Vorschriften. Die 100 %-Endkontrolle gewährleistet eine hohe Funktionssicherheit, wie sie von Billigprodukten nicht zu erwarten ist. Darüber hin-aus ist er ausschließlich im Fachhandel erhältlich. Die eingebaute Funkschnittstelle erlaubt eine Nachrüstung zum Funkrauchmelder oder ermöglicht andere Funkfunktionen. Ab sofort bietet das Sulzburger Unternehmen den HSD IV ausschließlich in der Version LongLife an. Dank einer Langzeit-Lithiumbatterie ist die Stromversorgung des Rauchwarnmelders für bis zu zehn Jahre gesichert – ein ganzes Melderleben ohne Batteriewechsel.
Damit stärkt der Hersteller erneut die Wirtschaftlichkeit des Produkts.
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