Firmennachricht • 16.06.2011
Europäische Lösung für den interaktiven Handel
Abstimmung zur Verbraucherrechte-Richtlinie: Interaktiver Handel erhält einheitliche europäische Lösung
Der Binnenmarkts-Ausschuss in Brüssel nahm den in den Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament ausgehandelten Vorschlag des Entwurfs der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie an.
Dieser gemeinsame Kompromissvorschlag war am 07.06. 2011 nach langem Ringen erarbeitet
worden. Da alle politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments ihr Einverständnis
erklärt haben, ist davon auszugehen, dass der Richtlinienvorschlag im Rahmen der
Plenarsitzung am 23.06.2011 in erster Lesung angenommen wird.
Die neue Richtlinie schafft zukünftig in vielen Bereichen eine rechtliche Vollharmonisierung.
Alle Mitgliedsstaaten müssen dann die Vorschriften ohne Abweichungen umsetzen.
So wird zukünftig europaweit im Interaktiven Handel ein Widerrufsrecht von 14
Kalendertagen ab Erhalt der Ware gelten. Bisher galten in den Mitgliedsstaaten
unterschiedliche Widerrufsfristen zwischen 7 und 14 Tagen. Auch wird es ein europäisches
Muster für die Widerrufsbelehrung geben, das Teil des Richtlinienentwurfs ist. Die
sogenannte Buttonlösung wird auf europäischer Ebene geschaffen: an Online-Bestellungen
über Waren oder Dienstleistungen, soll der Verbraucher nur dann gebunden sein, wenn er
eindeutig bestätigt, dass er eine kostenpflichtige Leistung erwirbt. Widerruft der Verbraucher
einen Fernabsatzvertrag, so trägt der Versandhändler wie bisher die Kosten für die
Hinsendung der Ware an den Verbraucher. Die Kosten der Rücksendung kann er jedoch
zukünftig bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.
„Mit der Richtlinie ist Europa die Gratwanderung zwischen Verbraucher- und
Wirtschaftsinteressen gelungen. Beide Seiten gewinnen gleichermaßen und ein großer Schritt
für den gesamten europäischen Interaktiven Handel, d.h. Online- und Versandhandel, ist
getan.
Die Richtlinie schafft mehr Rechtsicherheit und stärkt diesen Wirtschaftszweig, der
sich wie kein anderer für grenzüberschreitende Geschäfte eignet. Der deutsche Online- und
Versandhandel hat im Vergleich zu anderen europäischen Staaten schon seit langen hohen
Verbraucherschutzstandards. Umso wichtiger ist es nun, das Vertrauen der Verbraucher
auch in den europäischen Online- und Versandhandel zu stärken“, so Stephanie Schmidt,
Justitiarin des bvh.
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Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
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