Das neue Umsatzsteuergesetz macht es Unternehmen nun noch einfacher auf Papierrechnungen zu verzichten. Neben EDI (Elektronischer Datenaustausch) und digitale Signatur reichen nun auch interne Prüfmechanismen: Sie können nun ebenso den Beweis für die Authentizität, also die Echtheit der Herkunft, und die Integrität, das heißt die Unversehrtheit des Inhalts, erbringen. Wie die Unternehmen das im Detail umsetzen können, erarbeiten zurzeit GS1 Germany und Spitzenverbände der Wirtschaft unter dem Dach des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD). Grundlage des neuen Umsatzsteuergesetzes ist die Empfehlung einer Expertengruppe der EU-Kommission, an der auch GS1 Germany beteiligt war.
Für EDI-Rechnungen veröffentlichte GS1 Germany bereits im Juni 2009 eine Mustervereinbarung auf Basis des Kommunikationsstandards EANCOM®. Diese gewährleistet nach Wegfall der Sammelabrechnung eine rechtssichere Abwicklung. Inzwischen haben sich alle großen Handelsunternehmen darauf verständigt, die GS1 Germany Mustervereinbarung einzusetzen. Sie ist auch im Rahmen der neuen Gesetzgebung weiter gültig. Alles rund um das neue Umsatzsteuergesetz und die Umsetzung der Mustervereinbarung erfahren die Teilnehmer des GS1 Praxistags Elektronische Rechnung am 9. Juni 2011 im GS1 Germany Knowledge Center, Köln.
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