Firmennachricht • 31.07.2008

Novellierte Verpackungsverordnung sorgt für Unruhe: Bund und Länder wollen Abfüller in die Pflicht nehmen

Mannheimer Rechtsexperte: Handel ist Initiator der Abfüllung

Sie sei ein bürokratisches Monster, sagen die einen. Als notwendiges Regelwerk zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen bewerten andere die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV), deren fünfte Novelle in diesem Frühjahr verabschiedet wurde. Verbände und Branchenkenner versprechen sich mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Wettbewerb. Aber auch die novellierte Verpackungsverordnung lässt Spielraum für Interpretationen, besonders in Fragen der abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten.

Entgegen manchen Auslegungsansätzen sieht der Mannheimer Rechtsanwalt Professor Kristian Fischer beispielsweise „den Grundsatz der Produktverantwortung der Wirtschaft konkretisiert“, der im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz niedergelegt sei. So verortet er die Lizenzierungspflicht bei Eigenmarken des Handels auf Seiten der Handelsunternehmen, weil diese als „Initiator“ der Abfüllung auftreten und somit als so genannte Erstinverkehrbringer der Verpackung anzusehen seien. „Letztlich kommt es nicht auf den Empfängerhorizont des Endverbrauchers an“, so Fischer in der Zeitschrift für das Abfallrecht (AbfallR), „sondern darauf, wer in tatsächlicher Hinsicht für die Abgabe an den Dritten verantwortlich ist.“ Im Fall von Handelsmarken sei dies das jeweilige Handelsunternehmen.

Auf Unverständnis bei Branchenexperten stößt vor diesem Hintergrund die Absicht der Bundesländer, bei Eigenmarken des Handels und auch bei Industriemarken künftig das beauftragte abfüllende Unternehmen als Erstinverkehrbringer zu definieren, das dann auch für die Lizenzierung bei einem dualen System die Verantwortung tragen würde. Dies ist gegenwärtig Mehrheitsmeinung im Ausschuss für Fragen der Produktverantwortung und der Rücknahmepflicht (APV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Abfall (LAGA). Doch diese Absicht stößt auf Widerstand in der Branche: Weil für die gleiche Handelsmarke oft mehrere Abfüller tätig sind, so Kritiker, seien insgesamt weniger Transparenz und ein erhöhter Vollzugsaufwand zu erwarten. Zudem sei für die Lizenzierungspflicht entscheidend, wer den Vertriebsweg steuere. Und weil dies bei Handelsmarken niemand anders als die Handelsunternehmen sein könnten, müsse hier auch die Pflicht zur Lizenzierung liegen. Die LAGA-Vollversammlung wird im September die endgültige Entscheidung treffen. Bleibt es bei der APV-Vorlage, so urteilen die Kritiker, brächten die Länder wieder Unruhe in die haushaltsnahe Sammlung, statt sie zu stabilisieren.

Wichtig ist für Kristian Fischer außerdem die laut Verpackungsverordnung vorgesehene Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Herstellern und Vertreibern der Verkaufsverpackungen. Ein solches Kooperationsverhältnis bedeute zwar nicht, dass hieraus ein zivilrechtliches Gesamtschuldverhältnis abgeleitet werden könne. Hersteller und Vertreiber sind jedoch zu Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet, um so die Erfüllung der Produktverantwortung zu gewährleisten“, schreibt der Branchenexperte.

Einen Mechanismus zur Umsetzung der so genannten kooperativen Produktverantwortung sieht Fischer in der Drittbeauftragung. „Dementsprechend kann sich etwa ein Abfüller des Handels als Erfüllungsgehilfen bedienen.“ Diese Alternative, die auch beim Bundesumweltministerium (BMU)  Zustimmung findet, entlastet die Lieferanten. Und der Handel kann sicherstellen, dass keine so genannten Schwarzfahrer-Verpackungen an Endverbraucher abgegeben würden. Denn dem Handel drohen empfindliche Bußgelder bei fahrlässiger Verbreitung der „Trittbrettfahrer-Verpackungen“. Seine Aufgabe ist es sicherzustellen, dass Verpackungen, die nicht bei einem der neun in Deutschland zugelassenen dualen Systeme lizenziert wurden, nicht in Umlauf gelangen. „Gerade wegen der Bußgeldbewehrung des Abgabeverbotes bedarf es insoweit einer funktionierenden Absicherung des Handels und wirksamer Kooperationsmechanismen zwischen den beteiligten Wirtschaftskreisen“, fordert Fischer in seiner Analyse.

In der Frage des Anspruchs bei der Lizenzentgeltrückerstattung folgt er der wirtschaftlichen Interessenlage: Die Rückerstattung müsse ganz klar dem Letztvertreiber gewährt werden, weil dieser auf seine Kosten zurücknimmt und verwertet. Würde der Anspruch beim Hersteller liegen, hätte dies eine ungerechtfertigte Bereicherung zur Folge. „Zusätzlich zu den finanziellen Vorteilen aus der Einpreisung des Lizenzentgeltes könnte er über eine Geltendmachung der Erstattung einen ihm nicht zustehenden Gewinn erzielen. Der Letztvertreiber hingegen hätte einen doppelten Obolus zu leisten: die Mehrkosten der Einspreisung wie auch die Kosten der Verwertung nach der Eigenrücknahme“, so Fischer. Diese fachliche Sichtweise besitzt Sprengkraft: Nach Ansicht vieler Experten folgt daraus, dass der Handel gegenüber seinen Lieferanten den Anspruch hat, die tatsächliche Höhe der Lizenzentgelte zu erfahren, mit denen sie sich an dualen Systemen beteiligen. Lieferanten lassen sich demnach nämlich gerne mal die von ihnen ausgehandelten Rabatte unter den Tisch fallen und rechnen gegenüber dem Handel mit überhöhten Listenpreisen der Duales System Deutschland GmbH ab.

Anbieter
Logo: NeueNachricht

NeueNachricht

Ettighoffer Strasse 26a
53123 Bonn
Deutschland

Themenkanäle

Weitere Beiträge zum Thema:

Beliebte Beiträge:

Thumbnail-Foto: Erfolgsfaktor Payment: Mehr als nur bezahlen
15.01.2024   #Tech in Retail #Zahlungssysteme

Erfolgsfaktor Payment: Mehr als nur bezahlen

Rückblick ins Jahr 1994: Datenbanken und ERP-Systeme, erste kommerzielle Websites, Mobiltelefone mit Farbdisplay, CD-ROMs, die Programmiersprache Java ...

Thumbnail-Foto: Digitale Filialen und Smart Retail mit LANCOM...
26.01.2024   #Online-Handel #stationärer Einzelhandel

Digitale Filialen und Smart Retail mit LANCOM

Intelligente, zuverlässige Vernetzung für Filialstrukturen.

Der stationäre Handel steht vor großen Herausforderungen im Wettbewerb mit technologiegetriebenen Online-Unternehmen ...

Thumbnail-Foto: KI-Unterstützung für den zunehmenden Online-Handel...
22.01.2024   #Online-Handel #stationärer Einzelhandel

KI-Unterstützung für den zunehmenden Online-Handel

Wie CALIDA mit TIA A3 die Absatzplanung erfolgreich dezentralisiert hat

Die Absatzplanung bei CALIDA, einem traditionsreichen Schweizer Wäschehersteller, ist durch den zunehmenden Onlinehandel in den vergangenen Jahren noch komplexer geworden ...

Thumbnail-Foto: Extenda Retail:  KI-gestützte Self Service Loss Prevention Lösung auf...
22.02.2024   #stationärer Einzelhandel #Tech in Retail

Extenda Retail: KI-gestützte Self Service Loss Prevention Lösung auf EuroCIS

Nach starker Akzeptanz in den nordischen Ländern und den Benelux-Staaten setzt Extenda Retail seine Kampagne gegen Warenschwund mit der Einführung seiner SSLP-Lösung in Deutschland fort ...

Thumbnail-Foto: Jahreszahlen 2023 Immer häufiger an immer mehr Kassen: girocard mit...
15.02.2024   #Tech in Retail #Zahlungssysteme

Jahreszahlen 2023 Immer häufiger an immer mehr Kassen: girocard mit großem Zuwachs im Handel

Im vergangenen Jahr bezahlten Kundinnen und Kunden an der Kasse erneut häufiger mit ihrer girocard. Mit rund 7,5 Milliarden Bezahlvorgängen zeigt die Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft erneut ein sehr stabiles Wachstum: Die Anzahl ...

Thumbnail-Foto: Künstliche Intelligenz gestaltet abverkaufsfördernde Retail...
19.02.2024   #Tech in Retail #POS-Marketing

Künstliche Intelligenz gestaltet abverkaufsfördernde Retail

Media Kampangnen – der PRESTIGE KI Copilot

Online Software stellt auf der EuroCIS 2024 erstmals seinen
PRESTIGE KI Copilot vor. Mit dem smarten, auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierten Assistenten bekommen ...

Thumbnail-Foto: Autonome Stores aus aller Welt – ein Überblick...
18.12.2023   #Tech in Retail #Self-Checkout-Systeme

Autonome Stores aus aller Welt – ein Überblick

Die Stores gibt es in verschiedenen Segmenten des Einzelhandels wie LEH, Mode, Elektronik, Convenience Stores und Fast Food.

In einer hart umkämpften globalen Einzelhandelslandschaft befinden sich autonome Stores im Aufschwung. Sie tragen dem veränderten Verbraucherverhalten Rechnung, senken Betriebskosten, verbessern die Rentabilität und tragen zur ...

Thumbnail-Foto: Trigo und Netto kündigen einen autonomen Supermarkt mit...
24.01.2024   #Tech in Retail #Künstliche Intelligenz

Trigo und Netto kündigen einen autonomen Supermarkt mit Echtzeit-Quittungsfunktion an.

„Letzter Schritt” zum reibungslosen Einkaufen schafft Vertrauen bei Verbrauchern, die ihre Quittungen VOR dem Verlassen des Geschäfts einsehen möchten
Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 800 m2 mit Computer Vision AI ist der größte neu ausgerüstete Supermarkt in Europa, der eine reibungslose Checkout-Erfahrung bietet

Trigo, ein führender Anbieter von KI-gestützter Computer-Vision-Technologie, die herkömmliche Einzelhandelsgeschäfte in digitale Smart Stores verwandelt, und die Discounter-Supermarktkette Netto Marken-Discount (auch als Netto ...

Thumbnail-Foto: Toshiba zeigt auf der EuroCIS Lösungen, die die Einzelhändler in die...
27.02.2024   #Tech in Retail

Toshiba zeigt auf der EuroCIS Lösungen, die die Einzelhändler in die Lage versetzen, über sich hinaus zu wachsen

Die Besucher werden flexible und sichere SB-Lösungen, KI-fähige intelligente Services sowie Software-Lösungen für Unified Shopping kennenlernen

Auf der EuroCIS 2024 zeigt Toshiba Global Commerce Solutions unter dem Motto “Create Beyond what’s Possible” sein innovatives Lösungsportfolio ...

Thumbnail-Foto: GLORY auf der EuroCIS 2024: Automatisierung, Customer Experience und die...
26.02.2024   #Tech in Retail #Kassen

GLORY auf der EuroCIS 2024: Automatisierung, Customer Experience und die Herausforderung des Personalmangels

Der Payment-Experte präsentiert zwei SB-Produktneuheiten sowie weitere zukunftsweisende Lösungen

Auf der EuroCIS vom 27. bis 29. Februar 2024 zeigt GLORY ganzheitliche Automatisierungslösungen, die Unternehmen aus Handel, Gastgewerbe ...

Anbieter

REMIRA Group GmbH
REMIRA Group GmbH
Phoenixplatz 2
44263 Dortmund
SALTO Systems GmbH
SALTO Systems GmbH
Schwelmer Str. 245
42389 Wuppertal
Zebra Technologies Germany GmbH
Zebra Technologies Germany GmbH
Ernst-Dietrich-Platz 2
40882 Ratingen
VusionGroup SA
VusionGroup SA
55 place Nelson Mandela
90000 Nanterre
Extenda Retail Ab
Extenda Retail Ab
Gustav III:s Boulevard 50A
169 73 Solna
EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG
EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG
Antonius-Raab-Straße 19
34123 Kassel
m3connect GmbH
m3connect GmbH
Pascalstraße 18
52076 Aachen
Innovative Technology Ltd.
Innovative Technology Ltd.
Innovative Business Park
OL1 4EQ Oldham
GLORY Global Solutions (Germany) GmbH
GLORY Global Solutions (Germany) GmbH
Thomas-Edison-Platz 1
63263 Neu-Isenburg