Rechtssicher bei der Videoüberwachung

DEKRA sichert Datenschutz im öffentlichen Raum und Unternehmen

Verschiedene Kabel
Quelle: DEKRA

Werden Personen oder Kfz-Kennzeichen von Videoüberwachungseinrichtungen erfasst, um eine Person zu identifizieren, müssen die strengen gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genau beachtet werden. DEKRA überprüft, inwieweit datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden und bestätigen den Betreibern diese Prüfung.

Der Einsatz von Videoüberwachungseinrichtungen bei Unternehmen oder in öffentlichen Einrichtungen hat viele Gründe: Zu den häufigsten zählen Schutz vor Einbruch und Diebstahl, Wahrnehmung des Hausrechts sowie die Überwachung von öffentlichen Plätzen. Werden dabei personenbezogene Daten wie Gesichter oder Kfz-Kennzeichen bildlich aufgenommen, müssen die gesetzlichen Vorschriften von DSGVO und BDSG beachtet werden.

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen regeln die Informationspflichten, die verwendete Technik sowie die berechtigten Interessen der Betroffenen. Der Betreiber einer Videoüberwachungseinrichtung muss konkret die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen gewährleisten:

  • Rechtmäßigkeit prüfen
  • Einwilligungen einholen
  • Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit
  • Folgenabschätzung
  • Kennzeichnung durch Hinweisschilder
  • Speicherort sowie der Speicherdauer
  • Einhalten der technischen-organisatorischen Maßnahmen
  • Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung

Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen drohen dem verantwortlichen Betreiber hohe Geldbußen. Die geschulten DSGVO- und Cyber-Security-Experten von DEKRA verfügen über interdisziplinäre und branchenübergreifende Erfahrungen im Bereich Datenschutz. Der neue Service ist deutschlandweit verfügbar.

Quelle: DEKRA

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