Wirtschaftliche Hilfe für Betriebe und Händler während der Corona-Pandemie

Update und Links: Corona-Hilfen und Überbrückungshilfe II der Bundesregierung

Eine sehr lange Hängebrücke, die über ein Tal in einen Wald führt....
Quelle: Nico E./Unsplash

Auch zu Beginn des Jahres 2021 ist keine Entspannung in Sicht, viele Geschäfte sind geschlossen und Einschränkungen für Privatpersonen werden sogar noch verstärkt. Die Bundesregierung und Landesregierungen bemühen sich, die wirtschaftlichen Schäden abzufedern.

Die bundesweite Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Finanzen informiert über finanzielle Hilfen für Unternehmen, die mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben. Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro pro Monat zu den Betriebskosten konnten beantragt werden.

Für die Überbrückungshilfe II können ab sofort Anträge gestellt werden. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.

Auch Anträge für die November- und Dezemberhilfen können noch gestellt werden.

Der Antrag für die Novemberhilfe kann bis zum 31. Januar 2021 über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern gestellt werden. Automatisch wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 50.000 Euro (bzw. max. 50 Prozent) gewährt.

Foto: Wirtschaftliche Hilfe für Betriebe und Händler während der...
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Mit der Dezemberhilfe werden analog wie bei der Novemberhilfe im Grundsatz erneut Zuschüsse von 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Anträge können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Die Überbrückungshilfe III ist in Planung. Dafür soll die Überbrückungshilfe III verbessert werden, der monatliche Maximalbetrag für alle Unternehmen auf 200.000 Euro pro Monat und für direkt oder indirekt von staatlichen Schließungen betroffene Unternehmen auf 500.000 Euro pro Monat erhöht werden. Die Laufzeit des Programms für viele betroffene Unternehmen wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Hier werden Sie informiert, sobald die Antragstellung möglich ist. Ein Update und genauere Informationen finden Sie auch hier beim Mittelstandsverbund.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Länderseiten der jeweiligen Industrie- und Handelskammern. Dort finden Sie aktuelle und zielgenaue Informationen und eventuell weitere länderspezifische Hilfsprogramme.

So ergänzt beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ das Bundesprogramm. Diese stellt zusätzliche Hilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen bereit.

Eine komplette Übersicht aller bundesweiten Hilfen, Erleichterungen und Programme finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, darunter Kreditprogramme, Kurzarbeit, Unterstützung für Start-ups, steuerliche Hilfsmaßnahmen und Bürgschaften.

Autor: Julia Pott

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge zum Thema
Beliebte Beiträge