Firmennachricht • 21.06.2013

Whitepaper zu den SEPA-Vorgaben für den Interaktiven Handel

BVDW und bvh veröffentlichen Übersicht und Hilfestellung

Mit dem „Whitepaper zur Umstellung des Zahlungsverkehrs nach den Vorgaben der Single Euro Payments Area (SEPA)“ bieten der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) gemeinsam eine erste Übersicht über die neuen Regeln des Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) und die notwendigen Schritte bei der Umstellung des Zahlungsverkehrs in den einzelnen Zahlungsarten. Die im Whitepaper enthaltene Checkliste soll den Interaktiven Händlern ermöglichen, selbst festzustellen wo sie sich im Umsetzungsprozess zur SEPA-Readiness befinden.

„Die SEPA-Umstellung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Leider ist festzustellen, dass es bereits zu Verzögerungen gekommen ist, insbesondere hinsichtlich des Lastschriftverfahrens. Viele Unternehmen widmen der Umstellung nicht die notwendige Aufmerksamkeit und laufen Gefahr, ab dem 1. Februar 2014 mit Zahlungsausfällen konfrontiert zu werden. Dies sollte unbedingt vermieden werden, die Zeit drängt!“, sagt Achim Himmelreich (MÜCKE STURM | COMPANY GmbH), Vizepräsident des BVDW.

Mit der Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) beabsichtigt die Europäische Union die Schaffung einheitlicher Regeln für den gesamten nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und zielt auf die weitere Vollendung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums. Diese auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA-Migrationsverordnung“) beruhenden Regeln treten bereits am 1. Februar 2014 in Kraft und gelten dann über die 27 EU-Mitgliedsstaaten hinaus auch in Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz. Nachdem das sogenannte SEPA-Begleitgesetz am 1. März 2013 die parlamentarischen Hürden genommen hat, gilt nun in Deutschland für kartenbasierte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) eine verlängerte Übergangs- und damit Umstellungsfrist bis zum 31. Januar 2016.

„E-Commerce ist international und das Cross-Border-Geschäft gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch das Payment muss über die Grenzen hinweg so einfach wie möglich sein. SEPA stellt zumindest einen guten ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Die Qualität der technischen Umsetzungsmöglichkeiten wird diesem Weg hoffentlich bald folgen“, so Christoph Wenk-Fischer, bvh-Hauptgeschäftsführer.

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