Firmennachricht • 10.01.2012
Linde erwirbt kontinental-europäisches Homecare-Geschäft von Air Products
Strategische Akquisition in strukturellem Wachstumsmarkt
Enterprise Value: 590 Mio. EUR und Jahresumsatz: 210 Mio. EUR
Der Technologiekonzern The Linde Group hat eine Vereinbarung unterzeichnet, um das kontinental-europäische Homecare-Geschäft des Gaseunternehmens Air Products zu einem Enterprise Value von umgerechnet 590 Mio. EUR zu erwerben. Dieses Geschäft hat im Jahr 2011 mit rund 850 Mitarbeitern einen Umsatz von 210 Mio. EUR erzielt. Die Transaktion umfasst die Homecare-Aktivitäten von Air Products in Belgien, Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien.
"Healthcare ist eines unserer drei strategischen Felder. Es ist ein stabiles Geschäft, das von der demographischen Entwicklung profitiert. Mit dieser Akquisition stärken wir unser Produktportfolio und erweitern unsere Kompetenzen. Damit schaffen wir gute Voraussetzungen, um neue Behandlungsmethoden und Pflegekonzepte zu entwickeln. Wir werden 260.000 zusätzliche Patienten betreuen und unsere Wettbewerbsposition in einem strukturellen Wachstumsmarkt entscheidend verbessern", sagte Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, der Vorsitzende des Vorstands der Linde AG. "Durch den Zukauf werden wir zu einem der führenden Anbieter im europäischen Respiratory Homecare-Geschäft."
Mit Homecare werden medizinische Dienstleistungen für die Behandlung von Patienten außerhalb von Krankenhäusern bezeichnet. Dazu zählen Beatmungstherapien, wie etwa die Sauerstofftherapie, die Schlaftherapie und die mechanische Beatmung. Linde hatte in diesem Produktbereich im Geschäftsjahr 2010 einen Umsatz von rund 280 Mio. EUR erreicht. Im gesamten Segment Healthcare, zu dem auch der Bereich Hospital Care (Versorgung von Krankenhäusern mit medizinischen Gasen und Serviceleistungen) zählt, lag der Umsatz von Linde im Geschäftsjahr 2010 bei 1,1 Mrd. EUR. Linde ist der weltweit zweitgrößte Anbieter medizinischer Gase und der dazu gehörigen Service- und Beratungsleistungen.
Der Vollzug der Transaktion erfolgt vorbehaltlich der Freigabe durch die zuständige Kartellbehörde, der Anhörung der relevanten Arbeitnehmervertretungen und der üblichen Closing-Bedingungen.
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