News • 13.08.2020

Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit

„Eine Richtschnur für sicheres und gesundes Arbeiten“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.

Eine Kassiererin im Lebensmitteleinzelhandel hinter einer Schutzwand bedient...
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

Branchenspezifischen Handlungshilfen

Marcus Hussing, Präventionsexperte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), erklärt dazu in einer Pressemitteilung der DGUV: „Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel konkretisiert den Arbeitschutzstandard und stellt ihn auf eine verbindlichere rechtliche Ebene. In Verbindung mit den branchenspezifischen Handlungshilfen der Unfallversicherung haben die Verantwortlichen in Betrieben, Einrichtungen und Verwaltungen jetzt eine Richtschnur dafür, wie sie sicheres und gesundes Arbeiten unter den Bedingungen der Epidemie organisieren können. Die Empfehlungen folgen also denselben Überlegungen, sie sind in der konkreten Ausformung aber zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Betriebe. In einem Friseursalon muss der Schutz anders aussehen als im Einzelhandel oder in der Fabrikhalle. Für die Betriebe sind diese Empfehlungen eine Art Werkzeugkoffer, mit dem sie sicheres und gesundes Arbeiten während der Epidemie sicherstellen können.“

Hier finden Sie branchenbezogene Handlungshilfen für den Handel auf den Seiten der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Hussing erklärt weiter: „Der Schlüssel zur Nutzung dieses Werkzeugkoffers ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist für jedes Unternehmen und jede Einrichtung gesetzlich verpflichtend. Das heißt, alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich Gedanken machen, wie sie ihre Beschäftigten vor einer Corona-Infektion im Betrieb schützen können und sie müssen entsprechende Maßnahmen zum Schutz ergreifen. Wie diese Maßnahmen aussehen können, zeigen die Handlungshilfen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Arbeitsschutzregel bietet im Vergleich dazu einen eher allgemeinen Rahmen.“

Neben der neuen Regel und den branchenspezifischen Handlungshilfen gibt es auch noch die Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer. „Mit ihren Verordnungen setzen die Bundesländer das Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Sie greifen dabei – auch im Hinblick auf die Beschäftigten – in den Bereich des Arbeitsschutzes ein. Dabei sind die Verordnungen der Länder unmittelbar verbindlich“, erläutert Hussing.

Betriebe sind hier also mit zwei verschiedenen Rechtsbereichen – dem Arbeits- und dem Gesundheitsschutz – konfrontiert. „Das kann bei Betrieben und Einrichtungen bedauerlicherweise auch zu Verwirrungen führen. Sie stehen vor der Frage: Was gilt jetzt eigentlich für mich? Woran kann ich mich orientieren? Wir können da nur immer wieder auf die Gefährdungsbeurteilung und unsere Handlungshilfen hinweisen. Sollten unsere Empfehlungen tatsächlich mal kollidieren mit den Forderungen der Gesundheitsbehörden, empfehle ich einen Hinweis an den zuständigen Unfallversicherungsträger.“

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e.V.

Weitere Beiträge zum Thema:

Beliebte Beiträge:

Thumbnail-Foto: Nachhaltigkeit und Flexibilität im Ladenbau: Ein Blick hinter die...
15.05.2024   #stationärer Einzelhandel #Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit und Flexibilität im Ladenbau: Ein Blick hinter die Kulissen von Globetrotter

Wie mit Wiederverwendung und Recycling ein nachhaltiger Laden entsteht

In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle spielt, rücken auch Unternehmen verstärkt ...

Thumbnail-Foto: Store Design: eine Werkstatt-Boutique für eine Gourmet-Konditorei...
03.06.2024   #Online-Handel #stationärer Einzelhandel

Store Design: eine Werkstatt-Boutique für eine Gourmet-Konditorei

Lecavalier Petrone kombiniert Funktionalität und Ästhetik

Lecavalier Petrone, eine renommierte Gourmet-Konditorei unter der Leitung von Chloé Migneault-Lecavalier und Loïse Desjardins-Petrone ...

Thumbnail-Foto: Store Konzept: magischer Pop-up-Store in München...
22.05.2024   #stationärer Einzelhandel #Ladenbau

Store Konzept: magischer Pop-up-Store in München

Idee, Umsetzung und Herausforderungen im „The Wizarding World Shop by Thalia“

Winkelgasse, Hogwarts, Quidditch-Spielfeld – In den Harry-Potter-Büchern kann man viele Orte besuchen. Warum nicht auch in einer Buchhandlung? Was in Hamburg ein großer Erfolg war, können Fans nun auch in München erleben. ...

Thumbnail-Foto: Shop-in-Shop: Kleine Lösungen mit großem Potenzial?...
12.06.2024   #Nachhaltigkeit #Lichtsysteme

Shop-in-Shop: Kleine Lösungen mit großem Potenzial?

Spielzeughersteller Schleich verrät, worauf es bei den POS-Konzepten ankommt

Wenn Marken auf Shop-in-Shop setzen, gilt: Möglichst viel auf ...

Thumbnail-Foto: Digitale Übergröße bei Hagemeyer
05.06.2024   #stationärer Einzelhandel #Design

Digitale Übergröße bei Hagemeyer

Beeindruckende Videowalls und fortschrittliches Content Management

Beeindruckende Displayinstallation ragt mit sportlichen 7 Metern über zwei Stockwerke. Eingebunden in die ...