Bericht • 01.04.2015
Die Entscheidung steht: EDEKA darf Tengelmann nicht übernehmen
Märkte zu stark konzentriert - Bundeskartellamt untersagt Übernahme von 450 Filialen
Das Bundeskartellamt hat heute dem geplanten Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch EDEKA eine Absage erteilt. Nach Auffassung des Amtes hätte das Vorhaben „zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken geführt“.
Insbesondere im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen hätte eine Übernahme der Märkte durch EDEKA die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und für die verbliebenen Wettbewerber Preiserhöhungsspielräume eröffnet.
Damit ist auch der letzte Kompromissvorschlag von EDEKA und Tengelmann vom Tisch: Die Unternehmen hatte angeboten, auf gut 100 Standorte in Berlin und Bayern zu verzichten – auch das genügte aber nicht, um den Bedingungen des Bundeskartellamtes zu entsprechen. Denn die fraglichen Standorte hätte EDEKA ohne weiteres übernehmen können, ohne dass in den betroffenen lokalen Märkten eine Gefahr für den Wettbewerb durch die Fusion bestanden hätte. Dieser Vorschlag hätte also den kritischen Marktanteilszuwachs von EDEKA kaum reduziert. Bei der Bewertung des Vorhabens hat das Bundeskartellamt alle Vertriebsschienen des Lebensmitteleinzelhandels vom Vollsortimenter wie REWE und EDEKA bis hin zum Hard-Discounter wie Aldi berücksichtigt.
„In diesem Fall kommt es vor allem auf die Marktverhältnisse vor Ort an. Der Verweis auf den relativ geringen bundesweiten Marktanteil von Kaiser’s Tengelmann geht an der Sache vorbei. Niemand fährt zum Einkaufen quer durch Deutschland oder auch nur quer durch eine Großstadt. In vielen Stadtteilen der Metropolen Berlin, München und Düsseldorf sowie einigen Markträumen in Oberbayern und NRW ist Kaiser’s Tengelmann der stärkste Wettbewerber von EDEKA und REWE, sodass dessen Ausscheiden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort erheblich reduzieren würde. Selbstverständlich gehören zu einer solchen Marktbetrachtung auch die Discounter wie Aldi oder Lidl, die allerdings für die Verbraucher nur eingeschränkt eine Alternative zu den Vollsortimentern darstellen, einfach weil das Warenangebot unterschiedlich ist“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Autor: Daniel Stöter, iXtenso.com
Themenkanäle: Beratung, Unternehmensberatung