Ob Kekse Nüsse enthalten oder wieviel Zucker sich im Pausensnack verbirgt – die neue Verordnung zur Information von Lebensmitteln (LMIV) macht es transparent.
Durch diese Anpassungen der LMIV, die ab dem 13.12.2014 in Kraft tritt, soll der Verbraucher gründlicher informiert werden und so eine bessere Entscheidungsgrundlage beim Kauf von Lebensmitteln erlangen.
Der Gesetzgeber will damit den Verkauf von Lebensmitteln über den Distanzhandel künftig mit den Informationspflichten des stationären Handels weitestgehend harmonisieren. Die Nährwertinformation, die bislang hauptsächlich freiwillig erfolgt, wird auf einheitlicher Grundlage in der gesamten Europäischen Union zur Verpflichtung.
Deutschland ist bei der freiwilligen Nährwertinformation heute schon Vorreiter. Über 80% der verpackten Lebensmittel tragen bereits Nährwertangaben und greifen somit der LMIV vor.
Was das, besonders für Onlinehändler, im Detail bedeutet - welche Informationen zu einem Lebensmittel zukünftig ausgewiesen sein müssen, an welcher Stelle und in welcher Größe diese platziert werden müssen oder wer die Haftung für diese Angaben übernimmt – ist im neuen Leitfaden zur LMIV detailliert, strukturiert und übersichtlich dargestellt.
Die Orientierungshilfe zur Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) hat das Gütesiegel EHI Geprüfter Online-Shop in Zusammenarbeit mit GS1 Germany, Smart Data One und One World Sync erstellt und steht im kostenlosen Download zur Verfügung.