Firmennachricht • 10.02.2012
HDE: Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen
Der Online-Handel spielt für einen großen Teil des Einzelhandels eine immer größere Rolle. Umso wichtiger ist es, die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet zu schützen. Damit wird auch das Vertrauen der Verbraucher in den E-Commerce weiter gestärkt. Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE): „Es ist richtig und wichtig, dass sich Bundesregierung und Bundestag aktiv um dieses Thema kümmern.“ Ein aktueller Gesetzentwurf sieht eine Verpflichtung vor, nach der Online-Händler die Verbraucher durch eine Beschriftung des Bestellbuttons im Internetshop auf die Kostenpflichtigkeit einer Warenbestellung hinweisen müssen.
Tromp: „Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erweiterung des Anwendungsbereichs auch auf Onlineshops, die ausschließlich von Unternehmen genutzt werden können, ist aber überflüssig. Unternehmer sind nicht in gleichem Maße schutzbedürftig wie Verbraucher.“ Die Umstellung dieser Onlineshops würde zu unverhältnismäßigen Kostenbelastungen für die Händler führen.
Der Bundesrat hat darüber hinaus Maßnahmen zur Bekämpfung unseriöser Inkassomethoden angeregt. In der Praxis hätten diese Pläne allerdings erhebliche Auswirkungen auch auf den Online- und Versandhandel. Tromp: „Diese Vorschläge sollten erst einmal umfassend geprüft werden.“
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