Der Discounter Netto warnt aktuell vor dem Verzehr seiner Weißwürste. Darin könnten rote Plastikfremdkörper enthalten sein.
Zurückgerufen werden demnach die 300-Gramm-Packungen der "Delikatess Münchner Weißwurst" mit der Chargen-Kennzeichnung 67857 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.3.2014. Betroffen von der Rückrufaktion sind Bayern und Baden-Württemberg.
In Deutschland kommt es immer wieder zu Rückrufaktionen von Lebensmitteln, denn gesetzliche Regelungen zur gezielten Fahndung nach Fremdkörpern in Lebensmitteln gibt es hier nicht. „Dabei schützt moderne Technik in der Lebensmittelproduktion vor Fremdkörpern im Essen und hilft, fehlerhafte Produkte auszusortieren“, erklärt Dieter Conzelmann, Director Industry Solutions bei Bizerba.
„Mit modernen Röntgendetektoren lassen sich alle Fremdkörper erkennen, die die Röntgenstrahlung anders absorbieren als das umgebende Produkt – sei es aufgrund ihrer Dichte, chemischen Zusammensetzung oder ihrer mechanischen Abmessungen. Auch andere Produktfehler wie Risse oder Lufteinschlüsse in Tuben und Dosen lassen sich aufdecken. Um einen Fehlalarm müssen sich Produktionsbetriebe dabei nicht sorgen: Gewünschte Fremdkörper, beispielsweise Alu-Clips an Wurstenden, werden einfach ausgeblendet. So können Hersteller sicher sein, dass ihre Produkte einwandfrei sind und IFS- und HACCP-Richtlinien sowie länderspezifischen Gesetzen entsprechen.“