Bericht • 14.05.2011
Vorbeugende Intervention
Videoüberwachung kann mehr als nur beobachten
Durch Video-Intervention als Dienstleistungsangebot der Wachschutzunternehmen lassen sich Schäden verhindern, bevor sie auftreten – die richtige Technik vorausgesetzt.
Von der Videoüberwachung wird gemeinhin lediglich erwartet, dass sie durch Live-Bildübertragung die Lage vor Ort einschätzen hilft, Vorfälle dokumentiert und mittels aufgezeichneter Videosequenzen im Nachhinein zur Aufklärung beiträgt. Die eigentliche Maxime müsste hingegen lauten, Eigentums- und Kapitaldelikten vorzubeugen und damit Sach- und Personenschäden zu verhindern. Kompetente Technik vorausgesetzt, muss dieser Ansatz kein theoretischer bleiben, sondern kann von Wachschutzunternehmen als Dienstleistung angeboten werden.
Unverzüglich reagieren
Die Video-Intervention spielt bei der Argumentation für den Einsatz von Videotechnik eine Schlüsselrolle: Denn im Gegensatz zur klassischen Intervention durch Einsatzkräfte, die zunächst zum Überwachungsobjekt gelangen müssen, können Video-Interventionsmaßnahmen unverzüglich ansetzen.
Unterstützt durch qualitativ hochwertige Live-Bilder und mit Hilfe von Audioübertragung zum Objekt kann der Zentralist in der Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) potentielle Eindringlinge direkt ansprechen und vertreiben: Schon durch die Ankündigung von Interventionsmaßnahmen kann Schaden verhindert werden. Die NSL spielt in dieser Konstellation als zentrales Organ für Präventions- und Interventionsmaßnahmen die wichtigste Rolle.
Passendes Dienstleistungspaket
Die grundsätzlichen, videobasierenden Dienstleistungen, die eine NSL ihren Kunden anbieten kann, lassen sich in vier Kategorien gliedern: Überwachung und Alarmverifikation, Video-Intervention, System-Diagnose sowie Service und Automatisierung. So ist die bildgestützte Videoüberwachung und Video-Alarmverifikation durch die NSL ein unverzichtbares, zeit- und kostensparendes Instrument im Interventionsprozess: Im Falle einer Alarmmeldung führt die NSL zunächst eine Alarmvorprüfung durch, um einen Falschalarm auszuschließen.
Ein intelligent mit einer Einbruchmeldeanlage (EMA) verknüpftes Videosystem vor Ort detektiert eine Alarm- oder Gefahrensituation unverzüglich und stellt der zuständigen Alarmempfangsstelle automatisch das alarmauslösende Bild zur Verfügung. Für die Beurteilung einer Alarmsituation sollte der Zentralist außer dem Alarmbild zusätzlich eine Vor- und Nachalarmsequenz einsehen können.
Alarme können verifiziert, Falschalarme können ausgeschlossen werden; die kostenintensive Überprüfung vor Ort entfällt.
Prävention und Abwehr
Die Übertragung von hochwertigen Bilddaten in Megapixel-Auflösung, die bidirektionale Audioübertragung, PTZ-Steuerung sowie der Empfang dieser Audio/Video-Daten in der NSL sind die technischen Grundvoraussetzungen für Video-Intervention. Die Maßnahmen reichen von der zeitgesteuerten, virtuellen Objektbestreifung über personalisierte Pförtnerdienste und Fernsteuerung von Licht, Schranken oder Türen bis hin zur Kontrolle und Abwehr von verdächtigen Personen durch bidirektionale Audioübertragung und direkte Ansprache.
Videosysteme sollten mit umfangreichen Test- und Diagnosefunktionen ausgestattet sein, um Ausfälle in kürzester Zeit zu detektieren und zu beheben. So sorgt das HTconnect-Verfahren von Heitel Digital Video nicht nur für eine einfache und sichere Übertragung von Audio/Video-Daten zwischen IP-Netzwerken, es überprüft auch die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems einschließlich des IP-Übertragungsweges von der Kamera über ein Video Gateway als zentrales System bis hin zur Leitstelle – permanent, automatisch und im Hintergrund.
Daniel Krönke - Head of Marketing / HeiTel Digital Video GmbH