News • 02.08.2021

Antworten und Checkliste zum neuen Lieferkettengesetz

Das BMZ informiert: Wie müssen Unternehmen die Beschlüsse des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen?

Mehrere Stahlketten hängen von oben herunter
Quelle: Fré Sonneveld/Unsplash

Von Bundestag und Bundesrat wurde in diesem Jahr das Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz beschlossen. In globalen Lieferketten, die in Deutschland enden, sollen damit grundlegende Menschenrechte geschützt werden. So sollen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit bekämpft werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung erstreckt sich Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette, von den Rohstoff bis zu den fertigen Produkten. Unternehmen sind verpflichtet Berichte abzugeben, dieser werden geprüft vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bei Nichteinhaltung können Sanktionen folgen.

Zunächst gilt das Gesetz ab 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Anschließend wird der Geltungsbereich evaluiert und möglicherweise angepasst.

Lieferkettengesetzt: Was ist zu tun?

Genauere Informationen finden Unternehmer beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

  • Wie müssen Unternehmen die Beschlüsse des Lieferkettengesetzes umsetzen?
  • Wie wird das Lieferkettengesetz durchgesetzt und die Einhaltung geprüft?
  • Wie betrifft das Lieferkettengesetz den eigenen Geschäftsbereich und das Verhältnis zu den Zulieferern?

Diese und weitere Fragen werden in dem Dokument Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz des BMZ beantwortet.

 

Die Unternehmensberatungsfirma Kearney hat eine Checkliste zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten erstellt, die frei verfügbar ist.

Autor: Ben Giese

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