News • 23.01.2019

Neuer DIN-Arbeitskreis

„Lebensmittel-Onlinehandel“ auf Initiative des DIN-Verbraucherrates gegründet

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Am 8. Januar 2019 fand die Gründungssitzung des Arbeitskreises „Lebensmittel-Onlinehandel“ zur Erarbeitung der Norm „Lebensmittelhygiene - Lebensmittellieferungen an Endverbraucher – Hygieneanforderungen und notwendige Auslieferungsinformationen“ (Arbeitstitel) statt. Der DIN-Verbraucherrat hatte Mitte vergangenen Jahres den Antrag an den Arbeitsausschuss „Lebensmittelhygiene“ bei DIN gerichtet. Das Norm-Projekt trifft auf sehr großen Zuspruch, wie das Interesse an der ersten Sitzung zeigte: Es beteiligten sich fast 40 Teilnehmer/innen von Seiten der Verbrauchervertretung, Öffentlichen Hand, Prüf- und Forschungsinstitute und der Wirtschaft. 

Dem Normungsantrag ging eine Studie zum Thema „Lebensmittelonlinehandel mit Frischeprodukten Normungsaspekte aus Verbrauchersicht“ voraus, die vom DIN-Verbraucherrat in Auftrag gegeben wurde sowie eine DIN SPEC (PAS) 91360 „Temperaturkonzept für den Versand von kühlpflichtiger und nicht-kühlpflichtiger Ware im Lebensmittel-Online-Handel“. 

Die DIN SPEC 91360 wurde im PAS-Verfahren (Publicly Available Specification) erstellt und ist seit Juni 2018 kostenfrei erhältlich.

Hohe Hygieneanforderungen an die Ausführung rechtlicher Vorgaben zum Umgang mit Lebensmitteln als auch an die Einhaltung der Temperaturen für Lebensmittel zu beschreiben, ist dem DIN-Verbraucherrat besonders wichtig. Diese sollten sowohl für den Onlinehandel als auch für den Lebensmittelhandel, der auf der Grundlage des Fernabsatzgesetzes Lebensmittel an Endverbraucher liefert, gelten. Die noch zu erarbeitende Norm soll Anforderungen an die Beschaffenheit und den Einsatz von Verpackungsmitteln und Kühlsystemen, sowie die Vorgehensweise und Anforderungen beim Transport im Rahmen endverbraucherorientierter Lebensmittellieferungen festlegen.

Zudem sollen in der Norm Anforderungen an die notwendigen Auslieferungsinformationen enthalten sein. Beispielsweise ist eine Kennzeichnung auf der Versandverpackung von kühlzuhaltenden Lebensmitteln im Sinne der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erforderlich. Nur so kann der Lieferservice und im Falle der Annahme durch eine andere Person, zum Beispiel die Annahme durch Nachbarn, erkennen, dass die Lebensmittellieferungen kühl zu halten und nicht an einem warmen Ort zu lagern sind.

Quelle: Deutsche Institut für Normung e.V

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