Die ZSVR hat die Novellierung des Verpackungsgesetzes zum Anlass genommen, die Webseite zu überarbeiten und zu optimieren. Der bisherige Webauftritt ist zu einer Webseite 2.0 samt einer weiterentwickelten übersichtlichen Menüführung erweitert worden. Zum Informationsangebot gehören nun auch fünf neue praktische Checklisten.
Am 3. Juli 2021 ist die Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten. Am selben Tag hat die ZSVR die erste Ausbaustufe des Verpackungsregisters LUCID gestartet. Alle gesetzlichen Änderungen der Angaben im Register wurden umgesetzt. So wird beispielsweise anstelle der E-Mail-Adresse künftig die Steuernummer veröffentlicht. Diese Änderung ermöglicht den automatisierten Abgleich der Marktplätze und Händler daraufhin, ob die bei ihnen agierenden Vertreiber registriert sind. Die weitreichendste Änderung betrifft die Einführung des sogenannten Bevollmächtigten:
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können seit Juli 2021 einen Bevollmächtigten im Verpackungs- register LUCID benennen. Dieser übernimmt die Erfüllung aller Pflichten aus dem VerpackG für den eigentlich Verpflichteten, mit Ausnahme der Registrierungspflicht. Damit ist gewährleistet, dass dieser das deutsche Recht kennt und jemand in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden kann.
Fünf Checklisten zum Verpackungsgesetz
Mit Stand Oktober 2021 hat die ZSVR auf ihrer Webseite fünf neue Checklisten veröffentlicht:
- Checkliste „Bin ich verpflichtet?“
- Checkliste „Ich bin verpflichtet, was muss ich vor der Registrierung wissen?“
- Checkliste „Wie geht es nach der Registrierung weiter?“
- Checkliste „Registrierung für Prüfer“
- Checkliste „Möglichkeit Bevollmächtigung für ausländische Unternehmen“
Alle wesentlichen Aspekte zu den jeweiligen Themen werden in den Checklisten Schritt für Schritt erläutert. Verlinkungen führen zu weiteren Aktionen oder Informationen. Alle Checklisten sind auch in englischer Sprache verfügbar.