Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
Ver.di kündigt Klagen an
Nachdem die NRW-Landesregierung am 21. März durch die Verabschiedung des sogenannten Entfesselungspakets I die Möglichkeit verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen ausgeweitet und vereinfacht hat, kündigt die Gewerkschaft ver.di Klagen an. Durch die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes werden zukünftig Sonntagsöffnungen an acht statt bisher vier Sonntagen in einem Geschäft und sechzehn statt bislang elf in einer Kommune möglich sein. Darüber hinaus soll der sogenannte Anlassbezug entfallen, der eine Anlassveranstaltung, wie eine Messe, eine Feier oder ein Fest, die mehr Besucher anziehen musste als der verkaufsoffene Sonntag zur Voraussetzung für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen gemacht hat.
„Diese Änderungen widersprechen dem Sinn des grundgesetzlich abgesicherten Sonntagsschutzes“ so die ver.di-Landesbezirksleiterin, Gabriele Schmidt. „Für uns bedeutet diese Gesetzesänderung einen Angriff auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handel. Darüber hinaus wird die Landesregierung mit dieser Gesetzesänderung aber auch keine Rechtssicherheit für die Kommunen und die Händler bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen schaffen. Gegen die nun beschlossene Gesetzesänderung haben mehrere Juristen in der Landtagsanhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, über die sich einfach hinweggesetzt wurde. Dabei haben sie sich insbesondere auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai letzten Jahres bezogen, nachdem der Anlassbezug auch ohne Erwähnung in Landesgesetzen durch Bundesgesetze zwingend vorgeschrieben ist (BVerwG 8 CN 1.16). Ver.di wird daher gegen Sonntage, die lediglich auf Grundlage der in diesem Gesetz angeführten weiteren Sachgründe genehmigt werden, selbstverständlich klagen.“
Für die ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, zeigt sich durch den Verlauf der heutigen Plenarsitzung aber auch, dass der Druck durch ver.di und die Allianz für den freien Sonntag wirkt: „Als im vergangenen Jahr der Heiligabend auf einen Sonntag fiel, waren wir sehr aktiv, um den Beschäftigten zumindest an diesem Tag ihre wohlverdiente Freizeit zu ermöglichen. Nun hat die Landesregierung zumindest an diesem Punkt ihren Gesetzentwurf geändert. Sonntagsöffnungen an Heiligabend werden zukünftig nicht mehr möglich sein. Das ermutigt uns nun erst recht für die Freizeit der Kolleginnen und Kollegen zu kämpfen.“
Themenkanäle: stationärer Einzelhandel, Ladenöffnungszeiten