Click & Meet im Einzelhandel: Rettung oder doch nur Trostpflaster?

Experten bezweifeln Rentabilität von Terminshopping für den lokalen Einzelhandel

Tür mit angebrachtem Poster Click and Meet
Seit dem 8. März bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 in Deutschland erlaubt: Shopping mit vorheriger Terminabsprache.
Quelle: © Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov

Seit dem 16. Dezember vergangenen Jahres befindet sich der Großteil des stationären Einzelhandels im Lockdown. Nun scheint die verordnete Winterstarre in den Innenstädten ein Ende gefunden zu haben. Seit dem 8. März dürfen Geschäfte wieder vor Ort Kunden empfangen, jedoch ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Click&Meet nennt sich diese neue Form des Terminshoppens*. Aber hilft diese Lockerung den durch die Corona-Krise stark getroffenen Einzelhändlern finanziell wirklich weiter? Experten und Verbände bezweifeln dies. 

HDE: Aufwand und Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Umsatz

Der Handelsverband Deutschland HDE beispielsweise betrachtet das Öffnungsmodell als keine hilfreiche Perspektive für die Händler. Diese befänden sich in einer wirtschaftlich verheerenden Situation, die Überbrückungshilfen reichten größtenteils nicht aus und die Umsatzeffekte eines Terminshoppings müssten als verschwindend gering eingestuft werden. Aufwand und Kosten seien in Relation zum Umsatz schlicht zu hoch. Aus einer Umfrage des HDE geht hervor, dass auch die Händler selbst die Einschätzung des Verbandes teilen. 37 Prozent der Befragten stufen die Beschlüsse als negativ bis sehr negativ ein. Als „weltfremde Lösung, die für Händler mit größeren Flächen kaum wirtschaftlich umsetzbar ist“ bezeichnet beispielsweise Florian Gietl, CEO von MediaMarktSaturn Germany die Neuregelungen. 

BTE: „Was bei anderen möglich ist, muss doch auch bei uns machbar sein!“

Auch der Handelsverband Textil BTE sieht die Beschlüsse kritisch. BTE-Präsident Steffen Jost: „Für kleinere Geschäfte mit hoher Beratungsorientierung mag das ein sinnvoller Zwischenschritt sein, bei frequenzstarken Häusern liegen die Kosten des Terminshoppings vielfach aber über den zu erwartenden Umsätzen. Während sich anderenorts anonyme Kundenmassen an der Kasse drängeln, müssen die vergleichsweise wenigen Kunden im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel aufwändige Anmelde- und Registrierungsprozeduren über sich ergehen lassen. Was bei anderen möglich ist, muss doch auch bei uns machbar sein!“

ZDK: Regelungen sind nicht berechenbar

Kritik kommt auch von Seiten des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. „Da sich die Inzidenzzahlen täglich ändern, sind diese Regelungen weder für die Kunden noch für die Betriebe berechenbar“, sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski, „Wir können nicht nachvollziehen, warum unsere großzügig dimensionierten Autohäuser mit ihren erprobten Hygienekonzepten jetzt nicht sofort wieder bundesweit öffnen dürfen, wie es etwa den Gartenmärkten erlaubt wird. Wir brauchen den Schwung des Frühjahrsgeschäfts, das nun schon zum zweiten Mal in Folge größtenteils auszufallen droht. Wir brauchen diesen Schwung sofort und bundeseinheitlich und nicht tröpfchenweise und regional begrenzt.“

VDM: Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Doch es gibt auch verhalten positive Stimmen. So heißt es von Seiten des Verbandes der deutschen Möbelindustrie VDM: „Die auch von uns geforderten Einzelberatungstermine nach vorheriger Buchung sind ein erster Schritt, zumindest den dringendsten Einrichtungsbedarf der Bevölkerung zu decken. Die Begrenzung auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde stellt dabei für den großflächigen deutschen Möbelhandel kein Hindernis dar.“

*Ausgeschlossen von der Pflicht zur Terminvergabe sind Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte wie auch alle Geschäfte, die Artikel für den alltäglichen Bedarf verkaufen. Für sie ist ein „normaler“ Betrieb möglich, jedoch darf sich nur eine begrenzte Anzahl von Kunden, abhängig von der Größe des Stores, im Geschäft aufhalten. 

Autor: Sonja Koller

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