Energie tanken beim Einkaufen
EHI Retail Institute und Fraunhofer IAO veröffentlichen Leitfaden für den Aufbau von Ladeinfrastruktur im Einzelhandel
Um die zukünftige EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie zu erfüllen, muss das Angebot an öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten im Einzelhandel stark ausgebaut werden. In der E-Mobilitätswende kann der Handel mit seinen Stellplätzen eine entscheidende Schlüsselrolle einnehmen und neue Geschäftsbereiche entwickeln. Die gemeinsam erstellte Studie des EHI Retail Institute und des Fraunhofer IAO bietet eine strategische Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur gemäß der neuen EU-Gesetzgebung.
Auch wenn das Ziel der Bundesregierung von einer Million zugelassenen Elektrofahrzeugen bis 2020 noch nicht erreicht wurde, rechnen Expertinnen und Experten bis 2030 mit rund zehn Millionen Elektrofahrzeugen in Deutschland, die mit Energie versorgt werden sollen. Dazu bedarf es mehr Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge im Alltag. Der Handel kann mit seinen Stellplätzen hierbei zum Gelingen der Mobilitätswende beitragen und zugleich neue Mehrwerte für seine Kunden entwickeln. »Nach der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie muss der Handel ab März 2020 für seine neuen und grundlegend sanierten Handelsgebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt einrichten«, so Laura Fleischmann, Projektleiterin E-Mobilität beim EHI Retail Institute. »Ab 2025 sind auch bestehende Handelsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen zum Aufbau von Ladepunkten verpflichtet.« Vor diesem Hintergrund hat die EHI Retail Institute GmbH mit der Unterstützung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO den Leitfaden »Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur« erstellt. Die Mitautoren und Wissenschaftler des Fraunhofer IAO Florian Klausmann, Frieder Schnabel und Steffen Braun trugen mit ihrer Praxiserfahrung aus zahlreichen Forschungs- und Pilotprojekten, u.a. dem hauseigenen »Micro Smart Grid« mit 30 Ladestationen, bei.
Entscheidungshilfe für Einzelhändler
Der veröffentlichte Leitfaden gibt einen ganzheitlichen Einblick in die notwendigen Prozesse: von der Entscheidungsfindung der Unternehmensstrategie und der Zielsetzung des Angebots an Ladeinfrastruktur über die Bedarfs- und Standortanalyse. Außerdem erläutern die Autorinnen und Autoren, welche Technik unter bestimmten Voraussetzungen geeignet ist und auf welche baulichen Anforderungen geachtet werden müssen. Auch Möglichkeiten zur Abrechnung des Ladestroms und zur Förderung werden aufgezeigt. »Der Aufbau einer öffentlich nutzbaren Ladeinfrastruktur ist ein neues Handlungsfeld für den Einzelhandel. Zahlreiche Bestimmungen müssen eingehalten werden und die Bereitstellung von regenerativem Strom stellt je nach Szenario eine Herausforderung dar,« erklärt Steffen Braun, Leiter des Forschungsbereichs »Stadtsystem-Gestaltung« am Fraunhofer IAO. »Aber wenn nur jeder fünfte Einzelhandel einen Ladepunkt errichtet, hätten wir schnell mehr als 100 000 Ladepunkte im Land – ein Riesenpotenzial.«
Wirtschaftliches Erfolgspotenzial für den stationären Handel
Carsharing-Anbieter können bspw. mit garantierter Abnahmemenge oder Standzeit Teil des wirtschaftlichen Konzepts werden. Für den stationären Handel bedeutet der Ladeservice eine zusätzliche Abgrenzung zum Online-Handel: Je strategischer ein Handelsunternehmen das Laden von E-Fahrzeugen und zusätzlichen Dienste rund um die E-Mobilität verfolgt, desto größer kann die Kundenbindung und folglich die Einkaufsfrequenz bei bestimmten Kundengruppen sein. Demnach kann es sich auch für Unternehmen des Einzelhandels ohne thematischen Bezug zur Elektromobilität lohnen, sich mit dem steigenden Bedarf an Ladeinfrastruktur zu beschäftigen und sich aktiv an der Mobilitäts- und Energiewende zu beteiligen.
Themenkanäle: stationärer Einzelhandel, Wirtschaft, Energieoptimierung, Energiemanagement