Neues Produktsicherheitsgesetz mit Mängeln

Am 1. Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Demnach können die Behörden künftig bei dem Verdacht, dass von einem Produkt Gefahr ausgeht, direkt beim Händler vorstellig werden und müssen sich nicht mehr wie bisher zwingend zunächst an den Hersteller wenden.

Der HDE-Experte für Verbraucherpolitik Stephan Tromp: „Diese Streichung des Prinzips der quellnahen Marktüberwachung ist nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich: Denn jetzt kann es passieren, dass zum Beispiel ein Spielzeug in einem Bundesland aus einem Laden entfernt wird, aber dann in anderen Ländern noch weiter verkauft wird. Nur das Prinzip der quellnahen Überwachung, also der Kontrolle direkt beim Hersteller, kann hier für Sicherheit sorgen.“ Der Handelsverband Deutschland setzt sich nun dafür ein, dass die quellnahe Überwachung in den Leitlinien und Handlungsanleitungen zum Gesetz festgeschrieben wird. Tromp: „Wir setzen darauf, dass die Behörden trotz des Wegfalls des quellnahen Prinzips im Gesetz weiterhin bei dem Verdacht eines unsicheren Produkts zunächst beim Hersteller vorstellig werden und nicht beim Händler.“

Begründet hat die Bundesregierung die Streichung des Prinzips der quellnahen Überwachung im neuen Produktsicherheitsgesetz damit, dass der deutsche Gesetzgeber zur Umsetzung der europäischen Verordnung zur Marktüberwachung verpflichtet sei und das Prinzip der quellnahen Überwachung dort nicht vorkomme.

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge zum Thema
Beliebte Beiträge