Schluss mit der Steuer-Plage

One Stop Shop jetzt umsetzen

Foto: Schluss mit der Steuer-Plage
Quelle: panthermedia.net/AndreyPopov

Die EU-Kommission hat heute Vorschläge zur Ausweitung der europäischen Umsatzsteuerregelung „One Stop Shop“ auf physische Waren im grenzüberschreitenden Handel veröffentlicht.

Entgegen der aktuellen Praxis, bei der Versandhändler in jedem einzelnen EU-Land nach dem Überschreiten geringer Umsatzschwellen separate nationale Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen, soll dies zukünftig in einem „One Stop Shop“ zentral in einer länderübergreifenden Erklärung erfolgen. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) hat eine solche Lösung wiederholt gefordert und befürwortet die Schritte der EU-Kommission zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums. 

Das Steuerrecht zählt zu den größten Hürden des grenzüberschreitenden Handels. Mit ihrem heutigen Vorschlag für einen „One Stop Shop“ greift die EU-Kommission das Problem endlich bei der Wurzel. Entsprechend dem Vorschlag der EU-Kommission sollen für Startups und Kleinstunternehmen, die bis zu einem Warenumsatz von 10.000 EUR ins europäische Ausland verkaufen, weiterhin die inländischen Umsatzsteuerregelungen gelten. Vereinfachte Mechanismen kündigte die EU-Kommission auch für Cross-Border-Umsätze bis 100.000 EUR von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an. Jana Franke, Referentin für Finanzen, Steuern und Controlling im bevh: „Gerade im Bereich des Steuerrechts ist ein funktionierender digitaler Binnenmarkt auf für alle Unternehmen einheitliche Vorgaben angewiesen. Die sog. Versandhandelsregel, wonach die Versteuerung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs starren und oft viel zu niedrigen Lieferschwellen unterliegt, muss endlich schrittweise vollständig aufgegeben werden.“ 

Des Weiteren werden Unternehmen, die aus Drittstaaten importieren, endlich mit mehr Nachdruck angehalten ihre Waren nun nach europäischem Recht konform zu versteuern. Auch umfasst der Vorschlag der Kommission die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung bei der Einfuhr von Kleinstsendungen durch Anbieter aus Drittländern. „Solange in Europa aktive Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU nicht denselben Spielregeln unterliegen wie europäische Unternehmen, kann von fairen Wettbewerbsbedingungen keine Rede sein. Der heute vorgelegte Entwurf für einen One Stop Shop für physische Güter ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.“, sieht Christoph Wenk-Fischer, bevh-Hauptgeschäftsführer. 

Quelle: bevh

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