Sie benötigen Flucht- und Rettungswegpläne für Ihren Betrieb?

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam erstellen wir die erforderlichen Unterlagen.

Nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung wird das Aufstellen von Flucht- und Rettungswegplänen vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, in seinem Betrieb diese auszulegen oder aufzuhängen

Die von uns erstellten Pläne entsprechen in Ihrer Ausführung den Richtlinien des VdS und den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Sie enthalten Eintragungen der Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscher und sonstigen Brandbekämpfungsmittel, Telefonnummern für den Notfall.

Die Ausführung erfolgt in seitengerechter Darstellung, damit auch der Nicht-Fachmann den Plan lesen kann.
Es erfolgt eine Rahmung im Aluminiumwechselrahmen mit Glasabdeckung.

Vorlagen:
Bauzeichnungen oder CAD-Dateien AutoCad oder CorelDraw (*dwg, *cdr )

Im Brandschutzplan werden detaillierte Informationen für die Einsatzkräfte eingetragen, wie z.B. die Gefährdungspotentiale, Bedieneinrichtungen, der Anlagentechnik, Raumbezeichnungen etc.. Hinzu kommen Informationen über den Verlauf der Rettungswege sowie ortsfest installierte Lösch- und Meldeeinrichtungen.

Solche Pläne verlangen zur Erstellung eine sorgfältige Vorarbeit, zu der eine Begehung vor Ort gehört. Hierbei sollten von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit Unterlagen zur Gebäude- und Geländesituation bereitgehalten werden.

Die Kosten für einen kompletten Brandschutzplan nach DIN 140095 im Format DIN A 3 inkl. Begehung, und fertigem Plan zum Aushängen im Alu-Wechselrahmen können erst nach einer Begehung des Geländes festgestellt werden.

Zimmerpläne für Hotelbetriebe o.ä. nach vorliegender Bauzeichnung, gemäß Empfehlung der Feuerwehr, mehrsprachig mit Firmenlogo im Format DIN A 4 oder DIN A 5, laminiert.

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge zum Thema
Beliebte Beiträge