Hygiene und Infektionsschutz im Handel

TÜV Rheinland erweitert Zertifizierungsangebot

Hand hält EC-Karte unter einer Plexiglasscheibe auf ein Lesegerät...
Quelle: PantherMedia/VitalikRadko

Geschäfte haben geöffnet, Besucher strömen durch die Einkaufszonen und in die Läden. Damit der Einkaufsbummel zu einem ungetrübten Erlebnis wird, bietet TÜV Rheinland einen neuen Hygiene- und Infektionsschutz-Standard. Dieser ist speziell auf den Handel zugeschnitten. Handelsunternehmen jedweder Größe können auf Basis des Standards ein Auditverfahren von TÜV Rheinland durchführen lassen und erhalten nach Abschluss eines erfolgreichen Prüfverfahrens ein Zertifikat. Mit diesem dokumentieren sie gegenüber ihrer Kundschaft, dass sie ein wirksames Hygiene- und Infektionsschutz-Konzept aufgebaut haben.

Für ein positives Einkaufserlebnis 

Die Infektionszahlen sind aktuell moderat, Geschäfte haben geöffnet, dennoch ist die Infektionsgefahr noch nicht gebannt. „Ein Hygiene-Konzept ist sinnvoll, um die Ansteckungsgefahr weiter zu verringern. Besonders Geschäften, die keinen Online-Shop anbieten, könnte ein erneuter Lockown stark zusetzen. Zudem vermittelt ein zertifiziertes Hygiene-Konzept den Kunden einfach ein besseres Gefühl beim Shoppen“, erläutert Olaf Seiche, Regional Segment Manager bei TÜV Rheinland.

Defizite erkennen und Risiken senken

Das Prüfverfahren führen TÜV Rheinland-Auditoren auf Basis eines Katalogs durch, der verschiedenste Kriterien umfasst und bei möglichen Gesetzesänderungen angepasst wird. Der Katalog ist unter anderem angelehnt an Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel sowie an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Robert Koch-Instituts. Bei dem Prüfverfahren schauen sich die TÜV Rheinland-Auditoren unter anderem die sichere Gestaltung der Arbeitsumgebung der Mitarbeitenden an und auch Maßnahmen, die für den Kundenschutz getroffen wurden. Dabei gilt es grundsätzliche technische, organisatorische Abläufe zu checken und besonders Anforderungen, die speziell den Handel betreffen. Bei dem Auditverfahren geht es um Fragen wie: Haben die Kassen einen ausreichenden Abstand zueinander? Werden Kassen, Kassentische, Touchscreens und Lesegeräte regelmäßig gereinigt und desinfiziert? Wie sehen Eingänge, Lieferanten- und Zulieferwege aus und gibt es hier entsprechend Abstandsregelungen und -maßnahmen? Nach einem erfolgreichen Auditverfahren erhält das Handelsunternehmen das Zertifikat. Die Zertifikatslaufzeit kann wahlweise zwischen einem und drei Jahren liegen. Bei einer Zertifikatslaufzeit von mehr als einem Jahr finden zusätzlich jährliche, angekündigte Überwachungsaudits statt. Während der Pandemie erfolgt mindestens halbjährlich ein unangekündigtes Überwachungsaudit, um die Gültigkeit des Zertifikats zu überprüfen. „Die Audits tragen dazu bei, dass mögliche Defizite erkannt und Infektionsrisiken gesenkt werden“, sagt Olaf Seiche. Abgesehen von diesen positiven Effekten, stärken ein Zertifikat und die externen Prüfverfahren das Vertrauen der Kunden in den Handel.

Quelle: TÜV Rheinland

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