Klein- und mittelständische Einzelhändler vor der Insolvenz retten

Wo Sie jetzt Hilfe bekommen

Mann hält Euroscheine in den Händen.
Quelle: Christian Dubovan/ Unsplash

In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte der Handelsverband Deutschland (HDE) schnelle und umfassende Hilfe für die vielen Handelsunternehmen, die zur weiteren Eindämmung des Coronavirus schließen mussten. Denn großen Kauf- und Warenhäusern, Fachmärkte wie auch klein und mittelständischen Händlern drohe jetzt höchstwahrscheinlich die Insolvenz.

Die Forderung des HDE lautet daher: sofortige, unbürokratische staatliche Hilfen. Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: „Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.“

Was Sie als Händler jetzt tun können*:

1. Antrag auf Kurzarbeit beim Arbeitsamt stellen, sofern Mitarbeiterlohnzahlungen gesichert werden müssen

Die Bundesregierung macht Kurzarbeitergeld noch flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

Kurzarbeitergeld kann online über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden: www.arbeitsagentur.de

2. Stundung von Steuerzahlungen und Absenkung von Vorauszahlungen

Die Liquidität von Unternehmen soll durch steuerliche Maßnahmen verbessert werden. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge werde im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.

Melden Sie sich ab besten jetzt schon bei Ihrem zuständigen Finanzamt

3. Bürgschaften (am Beispiel NRW)

Die Landesregierung NRW hat vor Kurzem einen Rettungsschirm in Höhe von 25 Milliarden Euro bewilligt. Im Rahmen des Hilfspaketes wird beispielsweise auch der Bürgschaftsrahmen massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW – sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung.

Landesbürgschaft: Ein Antrag ist gemeinsam mit dem Kreditinstitut über PwC, dem Mandatar des Landesbürgschaftsprogramm, in Düsseldorf zu stellen. www.pwc.de

Bürgschaft NRW: Weitere Informationen seitens der Bürgschaftsbank NRW gibt es unter www.bb-nrw.de

Eine Übersicht der entsprechenden Bürgschaftsbanken nach Bundesland finden Sie hier: www.genossenschaftsverband.de 

4. Kredite und Fonds 

Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, so unter anderem KfW- und ERP-Kredite.

Weitere Informationen gibt es online bei der KfW-Bank: www.kfw.de (Anmerkung der Redaktion: Die Kredite sind erst seit dem 23.03.2020 verfügbar.)

5. Soforthilfen

Der Bund hat ein Rettungspaket beschlossen, das für kleine Unternehmen und Selbstständige bis zu 50 Milliarden Euro Soforthilfe zur Verfügung stellt. Wie hoch die Soforthilfe pro Unternehmen sein wird, ist von der Anzahl der Beschäftigten abhängig: Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern sollen 9.000 Euro erhalten, mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Bei dieser Soforthilfe handelt es sich um eine Einmalzahlung für drei Monate. 

Wie und wo genau die Soforthilfen beantragt werden können, ist derzeit noch nicht im Detail bekannt. Denn der Bundestag muss am 25.03. und der Bundesrat am 27.03. noch ihre Zustimmung erteilen. 

Eckpunkte-Papier zur „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“: www.bmwi.de

Diese sieben Bundesländer bieten bereits finanzielle Soforthilfe für Händler an (unabhängig vom großen Maßnahmenpaket der Bundesregierung): www.onlinehaendler-news.de

6. Bei Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall einen Antrag beim Landschaftsverband Rheinland stellen (gilt nur für NRW)

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Mehr Infos unter www.lvr.de

7. Haftpflichtversicherung 

Treten Sie mit Ihrer Versicherung in Kontakt, ob diese eine Entschädigung wegen Geschäftsschließung übernimmt.

8. Passen Sie zeitnah Strom- und Gasabschläge an

Hier hilft Ihnen Ihr Anbieter weiter.

9. GEMA und GEZ-Gebühren vorübergehend auf Eis legen

Beantragen Sie eine vorübergehende Befreiung oder Ermäßigung der Beiträge, sofern ihr Geschäft von einer Schließung betroffen ist.

www.gema.de

10. Mit dem Vermieter sprechen

Vielleicht ist Ihr Vermieter gewillt, Ihnen mit der Miete entgegen zukommen. Sprechen Sie ihn an. Fragen kostet nichts!


Übersichten von Hilfsprogrammen nach Bundesländern

Da jedes Bundesland Finanzmittel teilweise unterschiedlich verteilt beziehungsweise anbietet, gibt es hier noch eine weitere Übersicht zu Coronoa-Hilfsprogrammen nach Bundesländern:

www.bvmw.de

Weitere wichtige Kontakte und Ansprechpartner:

www.bundesfinanzministerium.de

www.onlinehaendler-news.de

*Es sei darauf hingewiesen, dass iXtenso als Magazin für den Einzelhandel keine Haftung auf Vollständigkeit übernimmt.

Autor: Melanie Günther

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