Sie ist seit dem 1. Juli in Kraft: die Mehrwertsteueranpassung um drei Prozent, von 19 auf 16 Prozent bzw. von fünf auf sieben Prozent. Doch wem dient sie wirklich? Klar ist, sie soll die Wirtschaft ankurbeln und dabei helfen, uns aus der Krise zu befördern. Doch bei vielen Händler löst sie auf den ersten Blick Verunsicherung aus.
Die Maßnahmen des Konjunkturpakets sorgen schon bei vielen Verantwortlichen im Einzelhandel für reichlich Verwirrung; im E-Commerce, also dem Onlinehandel, ist die Mehrwertsteuersenkung noch eher eine Wundertüte, bei der abzuwarten bleibt, wen das Konjunkturpaket letztendlich begünstigen wird.
Es lässt sich wachsender Frust bei Händlerinnen und Händlern beobachten: Zu hoher administrativer Aufwand, viel zu wenig Zeit und dann die Rückkehr zu den “alten” Mehrwertsteuersätzen nach nur sechs Monaten am 1. Januar 2021. Da kommen viele Fragen auf – neben der Frage, ob die Mehrwertsteuersenkung an die Endkunden weitergegeben werden sollte oder nicht, sind viele Onlinehändler damit überfordert zu entscheiden, welche Funktion es im Shop braucht, um die Preise anzupassen. Das Problem ist: Viel Zeit für die Umstellung bleibt nicht.
An den preislichen Stellschrauben drehen
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung aus Händlersicht eigentlich nur bei teureren Produkten lohnt – hier sind Rabatte besonders attraktiv und schlagen vor allem eher zu Buche, weshalb Kunden vielleicht eher aufgrund der Senkung kaufen. Hier lohnt es sich an der ein oder anderen preislichen Stellschraube zu drehen. Bei günstigen Artikeln hingegen ist die Ersparnis für den Endkunden so gering, dass es keine große Auswirkung auf die Kaufentscheidung haben würde. Gleichzeitig handelt es sich bei günstigen Produkten oft um solche, die häufig gekauft werden. Klar, die Maxime “Kleinvieh macht auch Mist” gilt hier auch, weshalb es eine Einzelfallentscheidung eines jeden Shopbetreibers sein wird, ob eine Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung den Aufwand rechtfertigt und demnach sinnvoll ist oder nicht.
Die Selbstbestimmtheit der Preisgestaltung bietet einen eindeutigen Vorteil. Viele Onlinehändler mussten durch die COVID-19-Pandemie beobachten, dass es in den vergangenen Monaten zahlreiche Lieferengpässe für Materialien und Komponenten gab. Verbunden mit einer Preiserhöhung ihrer Zulieferer, stehen sie gerade vor der Entscheidung, geringere Gewinne zu erwirtschaften oder jetzt die Preise anzuziehen. Da ist die Senkung der Mehrwertsteuersätze ein willkommener Aufschub bis zum 1. Januar 2021.
Bei den Funktionen, die ein guter Shop für die Senkung vorweisen muss, wird es nicht einfacher. Stimmen, die eine Rundungsfunktion verlangen sind hier ebenso laut, wie diejenigen, die die “krummen” Preise aufgrund der Transparenz für den Endkunden fordern. Krumme Preise zeigen den Kunden sofort, dass sich die Preise für sie positiv verändert haben.
Wie die Senkung zum 1. Juli und die Anhebung am 31. Dezember ganz konkret über die Bühne gehen wird, wirft auch Fragen für Anbieter von Shopsystemen auf. Einige Onlineshophändler fordern eine automatisierte Umstellung, die aber de facto nicht so einfach umzusetzen sein wird. Ein Druck auf den Knopf beziehungsweise ein eigenständiges Handanlegen wird unumgänglich sein, sollte aber in Anbetracht dieses “Ad-hoc”-Konjunkturpaketes eine zu bewältigende Aufgabe zumindest für Händlerinnen und Händler sein.