Gestern, 5. November, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Normenkontrollklage gegen die in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW genehmigten verkaufsoffenen Sonntage vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht.
ver.di reagiert mit dieser Klage darauf, dass die Landesregierung trotz der Appelle der Gewerkschaft auch in der neuesten Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober an fünf verkaufsoffenen Sonntagen innerhalb von sechs Wochen an den Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 festhält. ver.di hatte in den vergangenen Monaten bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich gegen geplante verkaufsoffene Sonntage geklagt, nachdem diese ohne die verfassungsmäßig vorgeschriebenen prägenden Anlassveranstaltungen (wie z. B. Volksfeste oder Jahrmärkte etc.) durchgeführt werden sollten.
Laut ver.di Landesbezirksleiterin, Gabriele Schmidt, sei diese Klage notwendig geworden, da die Landesregierung auf die Appelle der Gewerkschaft nicht reagiert hätte: „Sonntagsöffnungen führen nicht zu einer Entzerrung von Kundenströmen, sondern zu einer Konzentration auf das Wochenende. Das ist bei steigenden Infektionszahlen völlig verantwortungslos. Andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mussten bereits schließen, da ist es nicht nachvollziehbar, dass der innerstädtische Einzelhandel sogar noch an einem weiteren Tag öffnen soll.“ Das Oberverwaltungsgericht hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Coronaschutzverordnung am 1. Oktober erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verkaufsoffener Sonntage ohne Anlassbezug über die Coronaschutzverordnung angemeldet.
Für die Fachbereichsleiterin Handel in NRW, Silke Zimmer, muss dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Kundinnen und Kunden in der Pandemie höchste Priorität eingeräumt werden: „Die Beschäftigten im Einzelhandel sind dem Infektionsrisiko an sechs Tagen in der Woche ausgesetzt. Für sie gibt es kein Home-Office, sondern sie halten den Laden vor Ort am Laufen. Dafür sollte ihnen die Landesregierung Wertschätzung und Dank entgegenbringen und sie nicht durch verkaufsoffene Sonntage weiter belasten. Bereits im Frühjahr, während der ersten Welle der Pandemie, hatte die Landesregierung einigen Teilbranchen des Einzelhandels ermöglicht, an Sonntagen zu öffnen. Damals waren es die Unternehmen, die nahezu durchgängig erklärt haben, dass sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen werden. Trotzdem war die Versorgung der Bevölkerung jederzeit sichergestellt.“ Leider habe diese Erkenntnis nicht zu einem Umdenken bei der Landesregierung geführt. Insbesondere in der Adventszeit seien der Stress und die Belastung für die Beschäftigten im Handel besonders hoch, so Zimmer. „Die Kolleginnen und Kollegen über mehrere Wochen durcharbeiten zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie umgehend reagiert und die Genehmigung für verkaufsoffene Sonntage aus der Coronaschutzverordnung herausnimmt.“