Burnout-Syndrom – erkennen und handeln
Neues Wissensmodul der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Es schleicht sich langsam in das Leben ein, frisst alle Energiereserven und hinterlässt ein Gefühl der emotionalen Leere – das Burnout-Syndrom. Mit den Ursachen und Symptomen sowie Ansätzen zur Problemlösung beschäftigt sich ein neues Wissensmodul der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).
Der Begriff „Burnout“ bedeutet übersetzt so viel wie „ausbrennen“. „Häufig trifft es Menschen, die sehr ehrgeizig und engagiert sind und die hohe Ansprüche an sich selbst und andere stellen“, weiß Arbeitspsychologin Kathrin Schwarzmann. Wege ins Burnout, gibt es viele. Zum Beispiel eine andauernde Arbeitsüberlastung, ein hoher Zeit- und Leistungsdruck im Betrieb oder eine mangelnde Unterstützung und Wertschätzung. Auch private Konflikte oder Doppelbelastungen durch Beruf, Familie, Haushalt und die Pflege von Angehörigen können die Psyche beanspruchen.
Signale erkennen und ernst nehmen
„Erste Anzeichen können eine anhaltende Müdigkeit und Erschöpfung sein, die auch durch Wochenenden oder Urlaub nicht aufgefangen werden“, erläutert Schwarzmann. Betroffene fühlen sich oft antriebslos. Sie können sich schlecht konzentrieren. Ihre Leistung fällt ab. Aus ihrem sozialen Umfeld ziehen sie sich immer weiter zurück. „Nicht selten kommen innere Unruhe, Nervosität, Schlaflosigkeit und eine ständige Gereiztheit hinzu. Außerdem sind psychosomatische Beschwerden wie Herz-Kreislauf-Probleme, Verdauungsstörungen, Rückenschmerzen, Schwindel, Gewichtsverlust oder Tinnitus zu beobachten.“
Wer diese Signale bei sich erkennt, sollte sich frühzeitig Hilfe suchen, um die Diagnose zu klären. Der Hausarzt ist dabei der erste Ansprechpartner. Gespräche mit der Führungskraft und den Kollegen helfen dabei, die Situation am Arbeitsplatz zu verbessern. Lösungen können schon in einer klaren Aufgabenverteilung, der Entschärfung des Zeitdrucks oder dem Gewähren von mehr Handlungsspielraum liegen.
Klar ist: Gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, dass Beschäftigte erst gar nicht an einem Burnout-Syndrom erkranken. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht. „Er muss auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Instrumente und Praxishilfen bietet beispielsweise das PegA-Programm der BGHW“, sagt Schwarzmann. Sinnvoll ist zudem, betriebliche Akteure mithilfe von Seminaren oder Informationsmaterialien für die Themen „Psychische Belastung und Beanspruchung“ und „Burnout“ zu sensibilisieren.
Neues BGHW-Wissensmodul
Die wichtigsten Fakten zum Burnout-Syndrom hat die BGHW im einem neuen Wissensmodul „Psychische Belastung und Beanspruchung – Beanspruchung im Detail: Burnout“ (Stichwort: Burnout) zusammengefasst. Hier finden Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte unter anderem Tipps, wie sie ein Arbeitsumfeld schaffen können, in welchem das Burnout-Syndrom keine Chance hat.
Psychische Belastung ermitteln mit PegA
Zur Ermittlung der psychischen Belastung im Handel bietet die BGHW das PegA-Programm für den Einzelhandel an. PegA steht für Psychische Belastung erfassen, gesunde Arbeit gestalten. Darin enthalten das Workshopkonzept „PegA-Team“ sowie Instrumente für die Ermittlung der psychischen Belastung mittels Begehung oder Mitarbeiterbefragung. Das PegA-Programm bietet zudem weitere Praxishilfen, die die Berücksichtigung der psychischen Faktoren in der Gefährdungsbeurteilung erleichtern.
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