Kontaktloses Zahlen mit der girocard boomt

Schnell und bequem funktioniert der Bezahlvorgang, doch ist er auch sicher?

Ein Mann zahlt kontaktlos mit seiner Karte
Quelle: PantherMedia / AllaSerebrina

Kontaktlos boomt – im ersten Halbjahr 2019 war bereits mehr als jede fünfte Zahlung im girocard-System kontaktlos. Egal wann und wo man bezahlt, an über 85 Prozent aller girocard-Terminals kann man dies bereits kontaktlos. 

Bei Zahlungen bis 25 Euro ist das besonders bequem, da hier meist keine PIN eingegeben werden muss. „Kunden haben großes Vertrauen in Lösungen der Banken und Sparkassen. Denn die Erfahrung zeigt, dass sie sich darauf verlassen können“, so Nicole Hellmich, Expertin für Banktechnologie vom Bundesverband deutscher Banken.  

Gewohnt sicher im girocard-System

Das kontaktlose Bezahlen mit der girocard ist für Kunden und Händler nämlich genauso sicher wie bisherige girocard-Kartenzahlungen, denn: Rechtmäßig ist eine Zahlung nur, wenn der Kunde sie aktiv autorisiert. Das ist der Fall, wenn er seine PIN eingibt oder – bei PIN-freien Zahlungen – wenn er seine Karte aktiv und willentlich an das Terminal hält. Für alle anderen Transaktionen haftet grundsätzlich die Bank.

Schutz von Händlerseite

Wenn ein Händler Zahlungen mit der girocard akzeptieren möchte, muss er sich im Zahlungssystem registrieren. Notwendige Voraussetzung hierfür ist immer eine Bankverbindung bei einem von der BaFin beaufsichtigten Kreditinstitut. Für die Eröffnung eines Kontos gelten strenge Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz, die u.a. eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers bereits zur Kontoeröffnung fordern. Jedes girocard-Terminal muss außerdem immer über einen von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Netzbetreiber angeschlossen und betrieben werden. „Eine eindeutige Identifizierung des Händlers als auch des in seinem Akzeptanzbereich betriebenen Terminals ist somit jederzeit möglich“, so  Frau Hellmich.

Sicherheit beim Bezahlvorgang

„Und bei Beträgen bis 25 Euro wird im girocard-System nicht gänzlich auf die PIN-Eingabe verzichtet, sondern nach bestimmten Kriterien immer wieder auch hier die PIN zur Sicherheit abgefragt“, erklärt Frau Hellmich. Dies ist z. B. der Fall, wenn mehrfach in Folge kontaktlos ohne PIN bezahlt wird und dabei in Summe ein von der Bank definierter Betrag (laut Gesetz maximal 150 Euro) oder eine vorab definierte Anzahl an aufeinanderfolgenden PIN-freien Transaktionen (laut Gesetz maximal 5 Transaktionen) überschritten wird.

Die für die girocard-Bezahltransaktion benötigten Daten werden zwischen dem Terminal und der Karte nur bei sehr geringem Abstand übertragen. Zugelassene Terminals können lediglich jeweils eine Transaktion zur selben Zeit vornehmen. Jeder Bezahlvorgang muss dabei aktiv vom Terminal (i.d.R. über eine Kassenanbindung) angestoßen werden.

Sorgfaltspflicht der Kunden

Wenn ein Kunde seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit Karte und PIN erfüllt, ist er durch seine Bank geschützt. Das bedeutet gewissenhaft mit der Karte umzugehen, den Kontoauszug zu prüfen und Unregelmäßigkeiten dem kontoführenden Institut zu melden, sowie die PIN geheim zu halten. Bei Verlust der girocard müssen Kunden diese unverzüglich bei ihrem kartenausgebenden Institut oder über die zentrale Sperrnummer 116 116 unter Angabe der IBAN – bzw. der Kontonummer und Bankleitzahl sperren lassen.

Quelle: EURO Kartensysteme GmbH

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