Firmennachricht • 26.01.2015
Mindestlohngesetz: gfos.Workforce unterstützt bei der Bewältigung der neuen Regelungen und Pflichten
Viele Unternehmen zeichnen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten gar nicht oder lediglich manuell auf. Dies stellt nun vor dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, ein Problem dar. Denn ein wichtiger Aspekt aus Arbeitgebersicht ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten von Beschäftigten aufzuzeichnen.
Für Unternehmen aus Wirtschaftsbereichen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, gelten erweiterte Regelungen. Dabei gilt es nicht nur, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Mitarbeiter täglich zu dokumentieren. Auch ist es für Unternehmen wichtig:
- die monatlich maximal erlaubten Überstunden zu überwachen
- die Überstunden in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 12 Monaten lückenlos auswerten und automatisch auszahlen zu können
- die individuell erlaubten Monatsstunden pro Mitarbeiter zu hinterlegen
- u.v.m.
Hier kommt gfos.Workforce ins Spiel: Das Workforce Management, gfos.Workforce, unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung dieser Anforderungen im Standard.
Die Zeiterfassung der GFOS steht für zukunftsweisende, orts- und zeitunabhängige Erfassung der Arbeitszeiten. Die Zeiterfassung verarbeitet alle Ereignisse in Echtzeit. Eine Übersicht der aktuellen Anwesenheit oder eine Betrachtung vergangenheitsbezogener Daten ist zu jeder Zeit auf Knopfdruck möglich. Die Flexibilität der Zeiterfassung ermöglicht die Verwendung in den verschiedensten Branchen und Unternehmen. Ganz gleich, ob es sich um kleine, mittelständische oder große Unternehmen handelt, der Einsatz ist in jedem Unternehmen sinnvoll und amortisiert sich bereits nach kurzer Zeit.
Auch kann es vor diesem Hintergrund sinnvoll sein, sich mit dem Thema Personaleinsatzplanung zu beschäftigen. Ob in der Industrie, im Dienstleistungsbereich oder in der Logistik: Die Managementaufgabe, Personalpräsenz zu planen und Mitarbeiter ihren Qualifikationen entsprechend einzusetzen, fordert täglich aufs Neue heraus. Zeit, Kosten und Kompetenz intelligent zu verknüpfen, das ist die Aufgabe einer intelligenten Personaleinsatzplanung. Ein guter Einsatzplan unterstützt ebenfalls bei der Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohngesetz.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gfos.com/gfosworkforce.
Quelle: GFOS
Themenkanäle: Personalmanagement, Personaleinsatzplanung, Personalzeiterfassung