Musik wirkt entspannend, erheiternd und hat einen starken Einfluss auf den Gemütszustand. Dass akustische Reize eine positive Wirkung auf Kunden haben, ist kein Geheimnis und doch nehmen Ladenbesitzer ihre Sounds häufig auf die leichte Schulter. Musik kann nicht nur den Erlebnisfaktor im Geschäft steigern, sondern durch eine unpassende Soundauswahl, wie beispielsweise traurige oder zu laute Beschallung, die Kaufentscheidung auch negativ beeinflussen. „Beim Einsatz von Hintergrundmusik für kommerzielle Zwecke wie am Point of Sale gilt es nicht nur die passenden Songs abzuspielen, sondern auch den finanziellen und rechtlichen Aspekt zu beachten. Wer Songs von bekannten Künstlern oder die aktuellen Charts spielen möchte, der muss auch GEMA-Gebühren zahlen“, weiß Mark Sellmann, Geschäftsführer der Sound Experts GmbH.
Vielen Betreibern ist nicht bewusst, dass das Abspielen von Musik aus dem Radio oder dem Internet in öffentlichen Bereichen wie Stores, Museen oder auf Veranstaltungen teuer werden kann. Sofern nicht vorher eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erfolgte, müssen Einzelhändler mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Einsatz von Streamingdiensten wie Spotify und Co. für den Shop ist illegal, da die Musik nur für private Zwecke genutzt werden darf.
Abgesicherte Sounds für den Shop
Eben aufgrund der Unwissenheit oder oftmals auch aus Bequemlichkeit lassen Händler ihre privaten Sounds im Verkaufsraum laufen. Häufig schließen auch Mitarbeiter ihre Smartphones oder USB-Geräte an die firmeneigene Anlage an und spielen ohne Wissen des Inhabers GEMA-pflichtige Musik ab. Um nicht in die Falle zu tappen und um hohe Beiträge zu vermeiden, kommt eine professionelle Beschallungslösung für den Geschäftsbereich vielen Ladenbesitzern zugute. „Für den Retailbereich bieten sich auch GEMA-freie Inhalte an, das bedeutet, die Gebühren können sich Betreiber sparen.
Unsere interne Musikredaktion arbeitet mit Künstlern zusammen, die GEMA-freie Werke aus den verschiedensten Genres wie Pop, Rock oder Jazz produzieren“, erklärt Sellmann. Doch muss der Musiklieferant gewährleisten, dass die Musikdatenbank tagesaktuell ist und Künstler zwischenzeitig nicht der GEMA beigetreten sind. Denn bei einem unangekündigten Besuch der Gesellschaft liegt die Beweislast beim Besitzer.
Der Unternehmer aus Köln berichtet: „Wir haben wöchentlich um die 20 Titel, die plötzlich GEMA-pflichtig werden und somit sofort aus den Playlisten entfernt werden. Gleichzeitig sorgt unser Team jedoch für neue GEMA-freie Titel. Deswegen sind unsere Musikplayer rund um die Uhr mit unseren Servern verbunden, sodass die Musikinhalte immer aktuell bleiben und Ladenbesitzer sich keine Sorgen machen müssen, wenn die GEMA plötzlich vor der Tür steht.“
Musik als Marke
Doch ist nicht nur die Klärung des rechtlichen Aspekts wichtig, sondern vor allem, dass die Klänge zum Konzept des Shops passen. Sound Experts bietet unter anderem eine individuell abgestimmte Soundplanung an, die auf der Basis einer Analyse des Unternehmens sowie der Kundenstruktur erstellt wird. So wird ein eigenes Soundlogo für das Ladengeschäft zusammengestellt, das zum Image passt. Dabei bleibt es Geschäftsführern selbst überlassen, ob sie GEMA-pflichtige oder GEMA-freie Musik abspielen möchten. „Im Fokus bei der zielgruppengerechten Soundplanung stehen vor allem die Emotionen, die Musik bei den Kunden weckt. Vorzugsweise sollten die gewählten Klänge das Wohlbefinden und die Verweildauer fördern“, erläutert Sellmann. Die Beschallung ist ein wichtiger Bestandteil für ein einheitliches Ladenkonzept, damit eine stimmungsvolle Atmosphäre entsteht, die neue Erlebnisse für den Endkunden schafft.