Firmennachricht • 27.05.2015
Beseitigung der Hürden für den grenzüberschreitenden Handel
Europäischer E-Commerce-Dachverband EMOTA unterstützt Pläne der EU-Kommission
EMOTA, der europäische E-Commerce-Dachverband, begrüßt ausdrücklich die Ankündigung der EU-Kommission, künftig noch stärker an der Beseitigung der bestehenden Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel zu arbeiten. Die vorgestellten Pläne für einen digitalen Binnenmarkt enthalten viele der zentralen politischen Forderungen der EMOTA zur Gewährleistung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen.
EMOTA Generalsekretär Maurits Bruggnik: „Das Hauptziel der EMOTA besteht in der Sensibilisierung der politischen Entscheider im Hinblick auf die komplexen Herausforderungen, denen sich Händler und Kunden beim grenzüberschreitenden Handel gegenüber sehen. Wir sind bestrebt, sowohl mit der EU-Kommission, dem Parlament und den Mitgliedsstaaten sowohl in Brüssel als auch auf nationaler Ebene zusammenzuarbeiten und so ein besseres Verständnis für diese Herausforderungen zu schaffen - und bei der Implementierung effizienter Lösungen zu unterstützen, sei es über Gesetzesinitiativen oder durch Initiativen von Industrie oder Verbrauchergruppen.“
Im November 2014 veröffentlichte die EMOTA eine List der wichtigsten Voraussetzungen für einen europäischen Binnenmarkt im Onlinehandel. Das Dokument kann hier abgerufen werden. Die Kernbotschaften der EMOTA im Kontext der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt:
Ein funktionierender und wettbewerbsfähiger Datenschutzrahmen
Die EMOTA fordert die Politik auf, die Realisierung eines praktikablen und zweckmäßigen Datenschutzrahmens zum zentralen Thema des Pakets für den Digitalen Binnenmarkt zu machen. Die Weiterentwicklung des E-Commerce und der digitalen Wirtschaft sollten die primären Ziele der EU-Datenschutzreform darstellen. Ein komplexes Gefüge von Datenschutzvorschriften birgt die Gefahr, Datenverarbeitung zu monopolisieren, die Sensibilisierung der Verbraucher zu senken und KMU an der umfassenden Nutzung der digitalen Wirtschaft zu hindern.
Verhinderung diskriminierender Maßnahmen unter Wahrung der Vertragsfreiheit des Verkäufers
Die EMOTA unterstützt die politischen Entscheidungsträger dabei, sicherzustellen, dass weder Verkäufer noch Kunden diskriminiert werden (beispielsweise aufgrund des Wohnsitzes des Kunden durch unlautere Beschränkungen für den Händler). Gleichzeitig ist es entscheidend, dass Verkäufer berechtigt sind, die zu bedienenden Märkte frei zu wählen - auf Basis der erforderlichen Investitionen (z.B. Sicherstellung der notwendigen Zahlungskanäle, Liefer- und Rückgabeverträge, Garantien, Kundendienst und andere administrative Verpflichtungen) und der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte. Die EMOTA Mitglieder-Initiativen wie das EMOTA eCommerce Trustmark, verlangen vom Verkäufer, im Einklang mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der Richtlinie über Verbraucherrechte, volle Transparenz bezüglich jeglicher Beschränkung des grenzüberschreitenden Handels sicherzustellen. EMOTA begrüßt die jüngsten Initiativen der EU-Kommission zur Identifikation jeglicher unlauterer Beschränkungen für Händler, die sorgsam und Fall für Fall analysiert werden sollten.
Eine zeitnahe Harmonisierung und Vereinfachung der Verbraucherschutzrichtlinien im Onlinehandel
Die EMOTA begrüßt die Absicht der EU-Kommission, Verbraucherschutzvorschriften in Fernabsatzverträgen für Waren weiter zu harmonisieren sowie die Pläne zur vereinfachten Möglichkeit für Händler, sich auf ihre nationalen Vorschriften im grenzüberschreitenden Handel zu verlassen („Home-option“). All diese Initiativen sollten zum Ziel haben, grenzüberschreitenden Handel für eine größere Zahl an Händlern attraktiv zu machen, insbesondere KMU.
Das Engagement aller Beteiligten für zeitnahe marktorientierte Lösungen für Barrieren im grenzüberschreitenden Handel
EMOTA fordert die politischen Entscheidungsträger und alle Beteiligten in der E-Commerce-Wertschöpfungskette zu zielführenden Initiativen der Industrie auf, um mehr Händler zum Online- und grenzüberschreitenden Handel zu ermutigen. Solche Initiativen können in Kooperation mit Postbetreibern, Payment-Anbietern oder Daten Unternehmen entwickelt werden. EMOTA ist der festen Überzeugung, dass, um ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit in einer angemessenen Rahmen zu gewährleisten, politische Entscheidungsträger, Vollzugsbehörden und Interessengruppen auf die Identifizierung der besten Lösungen hinarbeiten sollten, die von der Industrie umgesetzt und in der Gesetzgebung verankert werden können. Dies ist für die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in einem europäischen Binnenmarkt unerlässlich.
Quelle: bevh
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