Tarifverträge für den Einzelhandel NRW gekündigt
Gehälter und Löhne für Beschäftigten im Einzelhandel können neu verhandelt werden
Die ver.di-Tarifkommission für den Einzelhandel in NRW hat auf ihrer heutigen (28.1.) Sitzung einstimmig entschieden, die Gehalts- und Lohntarifverträge sowie den Tarifvertrag Warenverräumung im Verkauf zum 30. April 2021 zu kündigen. Damit können die Gehälter und Löhne für die 513.521 sozialversicherungspflichtig und 212.861 geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel NRW im Frühjahr neu verhandelt werden.
Die ver.di-Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, erwartet von der anstehenden Tarifrunde ein klares Signal der Wertschätzung an die Beschäftigten für ihre Arbeit in den vergangenen Monaten: „Der Einzelhandel ist insgesamt ein Gewinner der Pandemie!“
Das statistische Bundesamt hatte zu Beginn des Monats mitgeteilt, dass die Umsätze des Einzelhandels 2020 voraussichtlich nominal zwischen 5,1 und 5,5 Prozent über denen des Jahres 2019 liegen werden. Selbst nach Abzug der Preissteigerung bliebe so ein reales Umsatzplus von etwa 4,1 Prozent. Dabei ist bereits der Lockdown in der zweiten Dezemberhälfte berücksichtigt. Das Umsatzplus gehe keinesfalls ausschließlich auf den Onlinehandel zurück. Auch der Umsatz in Verkaufsräumen stieg in den Monaten Januar bis November 2020 nominal um 2,9 Prozent (real 1,3 Prozent).
„Dieses Ergebnis trotz Pandemie war nur durch den Einsatz der Beschäftigten möglich, die trotz Hamsterkäufen, Ansteckungsgefahr und Maskenpflicht Tag für Tag dafür gesorgt haben, dass die Bevölkerung versorgt wird“, betonte die Gewerkschafterin.
„Die Tarifkommission hat heute deutlich gemacht, dass sie sich in dieser Tarifrunde keineswegs mit Applaus abspeisen lässt. Die Kolleg*innen erwarten echte Wertschätzung, die sich auch in ihrer Bezahlung widerspiegelt“, so Zimmer weiter.
Die Tarifkommission wird am 9. März erneut zusammenkommen, um die Höhe der Forderung zu beschließen.
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