Testen ja, Lockdown nein: Mittelstandsverbund zu neuen Regelungen
Der Mittelstandverbund befürwortet eine Testangebotspflicht für Arbeitgeber
Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes Dr. Ludwig Veltmann sieht die jüngste Initiative der Bundesregierung als notwendig an, weist jedoch auf logistische Probleme in der Umsetzung hin. „Die flächendeckende Testangebotspflicht für alle Arbeitgeber in Deutschland ist als probates Mittel der Eindämmung der Pandemie nachvollziehbar, gerade auch angesichts der mangelhaften nationalen Impfstrategie. Damit aber Schnell- oder Selbsttests von den Unternehmen einsetzbar sind, müssen genügend Kapazitäten verfügbar sein und die Durchführung unbürokratisch handhabbar“. Wie eine Testregelung ad Absurdum geführt werden könne, zeige nämlich das Beispiel Berlin, das unbeaufsichtigte Selbsttests ausschließe und eine Bescheinigungspflicht vorsehe. Denn hierdurch drohe bei näherem Hinsehen das Infektionsgeschehen verschlimmert zu werden.
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes, das dem Bund mehr Kompetenzen einräume, ignoriere bisherige Erkenntnisse über das geringe Infektionsgeschehen auf Verkaufsflächen mit Hygienekonzepten völlig und zementiere absurde Benachteiligungen für verschiedene Branchen. So sei laut Veltmann bei gleichen Hygienekonzepten nicht nachvollziehbar, wieso nur Buchläden und Gartenmärkte offen blieben, während Textil-, Sport- und Schuhfachgeschäfte ihre Türen schließen müssten. „Hier wird wider besseres Wissen die Existenz ganzer Branchen zu Unrecht aufs Spiel gestellt“, so Veltmann. Offensichtlich billigend in Kauf genommen werde dabei von der Politik zugleich die Ausweitung des branchenfremden Vertriebs in nicht vom Lockdown betroffenen Geschäften. Dies verzerre ebenso den Wettbewerb, wie das systembedingte Privileg globaler Onlineriesen.
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