Nach Amazon Prime Now führt der Online-Versandhändler nun auch den Amazon Dash Button in Deutschland ein. Prime Mitglieder können zukünftig per Knopfdruck Produkte nachbestellen. Die Bestellung wird automatisch durchgeführt inklusive Prime-Zustellung.
Der Button, der vielmehr an eine „Türklingel“ erinnert und an die verschiedensten Haushaltsgeräte angebracht werden kann, ist bereits für Topmarken wie Ariel, Gillette, Kleenex, Pedigree, Whiskas und Wilkinson erhältlich. „Bemerken die Konsumenten, dass ihre Vorräte zur Neige gehen, drücken sie einfach den Dash Button, um einen Artikel nachzubestellen. Nachschub für wichtige Alltagsartikel ist so rechtzeitig wieder im Haus […]“, so Amazon in einer Pressemitteilung vom 31.08.2016.
Die Funktionsweise erscheint auf den ersten Blick simpel. Amazon schreibt dazu weiter: „Um den Dash Button einzurichten, verbindet man ihn lediglich mit dem WLAN und wählt über die Amazon-App das nachzubestellende Produkt aus. Mit dem Dash Button bezahlen Prime-Kunden dieselben niedrigen Preise wie auf Amazon.de […] Kunden können […] ihre Bestellung überprüfen, ändern oder stornieren.“
Allerding könnte Amazon hier an seine Grenzen stoßen, denn Kritiker merken schon jetzt an, dass der Einsatz mit dem deutschen eCommerce-Recht kollidieren könnte. Es gibt unzählige Pflichtinformationen, die bei einer Bestellung angegeben werden müssen. Dazu zählt auch der Preis, den der Button aktuell nicht anzeigt. Sowohl die Preisangabenverordnung wie auch die fernabsatzrechtlichen Pflichten sehen aber normalerweise vor, dass der Händler Gesamtpreise nennt. Auch ist unklar, ob der Händler den Kunden über eine Preisänderung informiert.
Weitere Informationen, die bei jedem Bestellvorgang eigentlich übermittelt werden müssen, sind beispielsweise Angaben wie Lieferzeiten, Produktinformationen, Versand-, Zusatzkosten oder Widerrufsfristen. So müsste der Knopf in der Theorie mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ versehen sein. Auch diese sucht man vergeblich auf dem Button.
Das würde bedeuten, dass der Button nicht nur gegen die Pflichten des elektronischen Geschäftsverkehrs, sondern auch gegen Verbraucherschutzvorschriften verstößt. Denn ebenso wenig werden Verbraucherinformationen verfügbar oder transparent gemacht.
Unklar ist darüber hinaus, ob Produkte, die beispielsweise innerhalb eines Tages oder einer Woche bestellt werden, gesammelt und mittels einer Sammelbestellung versandt werden. Vielleicht werden die Produkte aber auch einzeln verschickt und der Kunde sieht sich in Zukunft mit einer Flut von Paketen oder Päckchen konfrontiert.
Aufs Knöpfchen drücken und bestellen klingt simpel, ist es aber nicht, denn es zieht, zumindest in Deutschland einen riesigen rechtlichen Rattenschwanz hinter sich her, den Amazon aktuell nicht gerecht werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob Abmahnungen oder Bußgelder auf den Onlineriesen zukommen werden oder ob andere Lösungen die Nutzung vereinfachen.