Amazons Patent auf „1-Click“-Bezahllösung lief aus
Warum das Ende des „1-Click“-Patents auch für deutsche Händler Folgen haben könnte
Vor zwanzig Jahren meldete Amazon ein Patent auf die „1-Click“-Bezahloption im Onlineshop an. In Europa wurde der entsprechende Patentantrag vom Europäischen Patentamt abgelehnt mit der Begründung, dass die Bezahllösung mit einem Mausklick keine ausreichende Innovation darstelle. US-Händler mussten „1-Click“ jedoch fortan lizenzieren, wenn sie in ihren Onlineshops das Bezahlen mit nur einem Button-Klick verwenden wollten, so wie Apple das für seinen Store tat.
Dieses „1-Click“-Patent lief nun am 11. September 2017 aus. Das könnte nicht nur Folgen für amerikanische Online-Anbieter haben. Auch deutsche und europäische Betreiber von Webshops sollten sich mit den möglichen Veränderungen auseinandersetzen.
Bequeme Checkout-Prozesse erhöhen Conversion-Rate
Wenn unkomplizierte, schnellere, effiziente Bestellvorgänge in US-amerikanischen Onlineshops nun zum Standard werden, kann das auch hierzulande die Kundenansprüche heraufsetzen. Gerade im Internet gewöhnen sich Konsumenten sehr schnell an neue, bessere Services und übertragen ihre Ansprüche dann auf alle Onlineshops, in denen sie shoppen und bezahlen. Als kompliziert empfundene Checkout-Prozesse verringern nachweislich die Conversion-Rate. So kann es für deutsche Händler zum Wettbewerbsnachteil werden, wenn der Bezahlvorgang weniger bequem und effizient gestaltet ist als bei der Konkurrenz.
Das Bezahlen mit einem Klick funktioniert über Cookies auf der entsprechenden Website. Diese speichern Kunden-, Bezahl- und Lieferdaten. Mehrere Unternehmen arbeiten bereits an Technologien, die den Bezahlvorgang mit einem Klick standardisieren sollen. So könnten beispielsweise Bezahllösungen in den Browsern verankert werden. Der Checkout-Prozess mit nur einem Schritt kann für Einzelhändler einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden Anbietern bedeuten.
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