News • 09.04.2018

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Onlinehändler

Massive Rechtsverstöße bei der Rücknahme von Elektroschrott

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die Bundesregierung die aktuell viel zu niedrige Sammelmenge von etwa 40 Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in die Wiederverwendung und das Recycling bringen.

Foto: Stapel alter Elektrogeräte; panthermedia.net / pn_photo...
Quelle: panthermedia.net / pn_photo

Aktuell durchgeführte Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei 30 Onlinehändlern zeigen jedoch, dass die Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen, darunter große Unternehmen wie Amazon, Media Markt, Saturn, Conrad und Bauhaus, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Insgesamt 16 der 30 untersuchten Onlinehändler verstießen gegen die gesetzlichen Informations- oder Rücknahmepflichten zu ausgedienten Elektrogeräten. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen, erschweren die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst, einen hohen Packaufwand oder versteckte Informationen.

Die DUH fordert den Handel auf, die festgestellten Gesetzesverstöße sofort zu beenden, Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können und die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten. Ziel müsse es sein, bis 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte für die Wiederverwendung aufzubereiten oder zu recyceln. Die DUH wird die Rücknahmepflicht im Handel weiterhin kontrollieren und konsequent gegen Gesetzesverstöße vorgehen.

Benachteiligung stationärer Händler

„Bei der Nichtumsetzung gesetzlicher Rücknahme- oder Informationspflichten durch Onlinehändler wie Amazon handelt es sich um keine Einzelfälle, sondern faktisch um einen branchenweiten Boykott zu Lasten der Umwelt und Verbraucher. Zudem ist es eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Ladengeschäften, die eine funktionierende Rücknahmelogistik vorhalten und finanzieren müssen […]“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Onlinehandelsunternehmen wie Amazon, Saturn oder Media Markt stehlen sich durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote aus der Verantwortung. „Wenn Verbraucher bei einem Onlinehändler alte Elektrogeräte zurückgeben wollen, müssen sie sich oft durch eine Vielzahl von Webseiten klicken, dabei jede Menge persönlicher Daten preisgeben und am Ende die Geräte selbst aufwendig verpacken. Das schreckt viele Verbraucher ab und darauf spekuliert der Onlinehandel“, erklärt der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Die paketgestützte Rückgabe könne lediglich als Ergänzung des Rücknahmeangebots dienen. Stattdessen sollten Onlinehändler flächendeckende stationäre Sammelmöglichkeiten schaffen.

Absichtliche Hürden für Rückgabe

Bei Onlinehändlern wie zum Beispiel Bauhaus, Cyberport, Ikea oder Hornbach müssen sich Verbraucher vor der Abgabe bestimmter Elektrogeräte per E-Mail oder Telefon an den Kundenservice wenden. „Der Aufwand, sich mit dem Kundenservice auseinanderzusetzen, schreckt viele Kunden ab. Wenn, wie im Fall von Bauhaus und Cyberport, die E-Mail-Anfrage schlicht nicht beantwortet wird, wird offenkundig, wie groß der Widerstand dieser Firmen ist, alte Elektrogeräte zurückzunehmen“, kritisiert Sommer.

„Noch immer wissen viele Verbraucher nicht, wo und wie alte Elektrogeräte abgegeben werden können. Daher ist es wichtig, dass die Händler ihren Informationspflichten nachkommen und über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Bei Händlern wie Cyberport, Dell, Hagebaumarkt, Hellweg, Hornbach oder Lidl-Online sind die Informationen selbst bei einer gezielten Suche kaum auffindbar, indem sie etwa in den AGBs versteckt sind“, sagt Sommer. Die DUH fordert, dass ein gut sichtbarer Hinweis zu den Entsorgungsmöglichkeiten oder ein Link, der zu diesen Informationen führt, auf jeder Produktseite mit Elektrogeräten vorhanden sein muss.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V.

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