Nachholbedarf im Supply Chain Management
Wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Branche beeinflusst
Die Modebranche, die Textilindustrie und der Einzelhandel stehen unter hohem Druck, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 01. Januar 2023 in Deutschland in Kraft tritt, zu entsprechen. Sapio Research hat im Auftrag von K3 Business Technologies eine Studie durchgeführt und liefert Einblicke in den Status der Umsetzung sowie die erforderlichen Maßnahmen.
Sapio Research hat eine Umfrage unter 100 Entscheidungsträgern im Supply Chain Management im Auftrag des Unternehmens K3 durchgeführt. Ziel der Marktforschung im März und April 2022 war es, herauszufinden, wie Unternehmen auf das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) am 01. Januar 2023 vorbereitet sind. Das LkSG legt klare und umsetzbare Anforderungen zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen (2023) beziehungsweise 1.000 Mitarbeiter*innen (2024) fest – und zwar vom Rohstoff bis hin zum Verkaufsprodukt. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.
Die von Sapio Research Befragten sind in den Bereichen IT, Operations/Logistik/Supply Chain sowie Finanzwesen tätig und verantworten die Lieferketten in den Branchen Mode und Lifestyle, in der Textilindustrie sowie im Einzelhandel in Deutschland. Sie bekleiden C-Level- und Management-Positionen oder sind Abteilungsleiter*innen in Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeiter*innen (43 Prozent) sowie 5.000 bis 10.000+ Mitarbeiter*innen (57 Prozent). Vier von fünf der befragten Unternehmen beziehen Produkte aus Ländern mit weniger strengen Standards als in der EU (82 Prozent) und benötigen daher Systeme und Verfahren, um die Einhaltung des LkSG zu gewährleisten.
Nicht alle Unternehmen sind ausreichend auf das LkSG vorbereitet
Drei von fünf Befragten gaben an, dass sie sich der bevorstehenden LkSG-Gesetzgebung vollständig bewusst sind. Die Marktforschung von Sapio Research brachte jedoch auch Wissensdefizite ans Licht: Rund ein Drittel der Umfrage-Teilnehmer*innen (34 Prozent) haben zwar bereits von dieser Gesetzgebung gehört, kennen aber deren Details nicht. Von denjenigen, die sich der Notwendigkeit der Einhaltung des LkSG bewusst sind, kann etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) noch nicht Compliance-konform agieren. 18 Prozent von ihnen sind sich nicht sicher, ob sie dies bis zum Inkrafttreten des LkSG schaffen werden. Die Umfrage deutet darauf hin, dass dies mit den derzeitigen Systemen und Prozessen eine Herausforderung sein wird.
Mangelnde Transparenz in den Lieferketten
Sieben von zehn Unternehmen (71 Prozent) holen Zertifizierungen von ihren direkten Lieferant*innen ein, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in ihrer Supply Chain zu bewerten und zu vermeiden. Auffällig ist jedoch, dass weniger als die Hälfte der Befragten (47 Prozent) diese auch von den indirekten Zulieferern einfordern – und dies erhöht die Risiken in der Lieferkette erheblich.
Speicherung von Compliance-Informationen und Zertifizierungen
27 Prozent der Umfrage-Teilnehmer*innen gaben an, dass sie die Zertifizierungen in Papierform in einem Aktenschrank aufbewahren. Zwei Drittel der 94 Prozent, die Audits in ihrer Lieferkette durchführen, speichern die Ergebnisse in Datenbanken – wobei 37 Prozent sie in Papierform aufbewahren, bei Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter*innen sind es sogar 46 Prozent. Rund ein Viertel der kleineren Unternehmen speichert die Audit-Ergebnisse in Ordnern auf gemeinsam genutzten Laufwerken oder sogar auf den persönlichen Laufwerken der verantwortlichen Mitarbeiter*innen. 19 Prozent der Befragten nutzen eine Tabellenkalkulation.
Damit steigt die Fehleranfälligkeit und die Informationen sind somit schwer zugänglich, sowie zu verwalten und aufzufinden. Knapp die Hälfte der Befragten (48 Prozent) glauben nicht, dass die Technologie, die sie heute zur Unterstützung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette einsetzen, die relevanten Daten und Kennzahlen vollständig automatisch in ihre Finanzberichterstattung integrieren kann. Bei kleineren Unternehmen sind dies sogar zwei Drittel der Unternehmen. Dies führt unumgänglich zu Ineffizienzen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die vom LkSG betroffen sind, die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung über die Einhaltung der Vorgaben zu berichten.
„Sind diese Informationen nicht in die Systeme für die Finanzberichterstattung integriert, ist die Einhaltung des LkSG eine sehr zeitaufwändige, manuelle Aufgabe, die anfällig für Fehler und Ungenauigkeiten ist und Unternehmen einem hohen Risiko aussetzt“, erläutert Karsten Kurella, Enterprise Sales Director bei der K3 Business Technology Group.
Neue Technologien sind erforderlich
93 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass sie neue technologische Lösungen benötigen, um das LkSG-Gesetz in ihrem Unternehmen in vollem Umfang umsetzen und einhalten zu können. Nur 30 Prozent der Befragten geben sich sehr zuversichtlich. Sie denken, dass die die Technologie, die sie derzeit zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette verwenden, ihnen die Einhaltung der LkSG-Gesetzgebung vollständig ermöglichen wird. Bei Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern sinkt dieser Anteil auf nur 14 Prozent.
Darüber hinaus erklärten sieben von zehn Unternehmen, dass ihre derzeitige Methode zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette automatisch Warnungen sendet, wenn Zertifizierungen ablaufen. Interessanterweise gaben größere Unternehmen seltener an, dass ihre derzeitige Methode automatisch diese Warnungen sendet. Allerdings können nur 43 Prozent der Unternehmen fehlende oder ungenaue Zertifizierungen automatisch erkennen.
Pläne zur Nutzung des LkSG für das eigene Marketing
Fast alle Befragten (98 Prozent) beabsichtigen, die Themen Nachhaltigkeit, geringere Umweltauswirkungen und den Schutz des Wohlergehens der Arbeitnehmer in ihren Lieferketten für ihr Marketing zu nutzen. „Dabei gilt es zu beachten, dass Unternehmen, die diese Metriken für Marketing-Zwecke nutzen möchten, auch allen Anforderungen des LkSG in vollem Umfang entsprechen und gewährleisten müssen, dass ihre Daten vertrauenswürdig sind“, ergänzt Karsten Kurella.
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