DUH verklagt Shein wegen PFAS in Kinderkleidung

Der Fast-Fashion-Konzern hat beanstandete Artikel aus dem Shop genommen, lehnt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung aber ab – jetzt entscheidet das Landgericht Berlin

Anziehsachen auf einem Haufen auf grauem Hintergrund...
Quelle: Erdmann/DUH

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen Shein eingereicht. Anlass sind wiederholte Laboranalysen, die massive Überschreitungen der EU-Grenzwerte für PFAS-Chemikalien belegen, vor allem in Jacken für Kinder und Jugendliche. 

Der Konzern weigert sich nach Angaben der DUH, sich verbindlich zu verpflichten, solche Textilien künftig nicht mehr anzubieten.

Das zeigen die Laborfunde

Das Bremer Umweltinstitut untersuchte im Mai 2026 im Auftrag der DUH 18 Shein-Textilien. In 15 davon wurden Überschreitungen der EU-Grenzwerte für PFAS nachgewiesen. Eine Kapuzenjacke für Jugendliche lag laut DUH mehr als 12.000-fach über dem Grenzwert. Knapp 40 Prozent der getesteten Produkte hätten in der EU nach Darstellung der Organisation gar nicht verkauft werden dürfen.

Im August 2026 bestätigte das akkreditierte Labor Intertek die Ergebnisse und wies in den drei am stärksten belasteten Jacken zusätzlich das PFAS-Abbauprodukt PFDA nach – in doppelt so hoher Konzentration wie EU-weit erlaubt. PFDA liegt nach Angaben der DUH bereits beim Kauf frei im Textil vor und kann über die Haut oder den Mund aufgenommen werden.

Streitpunkt ist die Unterlassungserklärung

Shein hat die beanstandeten Artikel aus dem Shop genommen, will sich jedoch nicht strafbewehrt verpflichten, belastete Produkte künftig auszuschließen. Hier setzt die Klage an.

Rechtsanwältin Karoline Borwieck, die die DUH vertritt, verweist darauf, dass Grenzwerte vor dem Verkauf gelten und nicht erst dann, wenn jemand nachmesse. Wer Ware erst nach einem Laborbefund aus dem Angebot nehme, lagere die Kontrolle auf andere und das Risiko auf die Kundschaft aus. Ob Shein zur Unterlassung verpflichtet ist, entscheidet nun das Gericht.

Verfahren und politische Forderung

Die Klage ist beim Landgericht Berlin II anhängig (AZ 103 O 102/26). Sie richtet sich gegen die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin, die den deutschen Onlineshop von Shein betreibt.

Parallel fordert die DUH von Bundesumweltminister Schneider ein wirksames Anti-Fast-Fashion-Gesetz. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz nennt als Kern einer solchen Regelung eine verbindliche Ökomodulation, mit der schadstoffbelastete Wegwerfmode teurer wird, sowie einen Transformationsfonds aus Herstellerbeiträgen. Das Textilgesetz soll nach ihren Angaben in den kommenden Wochen vorgelegt werden.

Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V., 4. November 2026

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