ver.di kritisiert Sonntagsöffnungen zur Weihnachtszeit
Veränderung der Corona-Schutzverordnung gefordert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt scharfe Kritik an der neuen Corona-Schutzverordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Darin wird unter anderem die Öffnung der Verkaufsstellen im Einzelhandel an allen vier Adventssonntagen und am 03. Januar 2021 ermöglicht.
Die Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt erklärte dazu: „Wir halten es für verantwortungslos bei steigenden Infektionszahlen fünf Sonntage in der Weihnachtszeit, beziehungsweise unmittelbar danach frei zu geben. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass dann die Besucherströme nicht entzerrt, sondern auf die Wochenenden fokussiert werden. Da die aktuelle Verordnung nur bis zum 31. Oktober gilt, fordern wir die Landesregierung auf, bei der nächsten Überarbeitung im November die Möglichkeit der Sonntagsöffnungen wieder zurückzunehmen.“
Die Landesregierung verabschiedete diese neue Corona-Schutzverordnung nachdem sie gezwungen war, ihren im Juli veröffentlichten Runderlass zu verkaufsoffenen Sonntagen zurückzuziehen. Durch diesen Erlass sollten aufgrund des coronabedingten Lockdowns bis zu vier verkaufsoffene Sonntage ohne Anlass nachgeholt werden können. Dem hat das Oberverwaltungsgericht eine klare Absage erteilt und das Ansinnen in zahlreichen Urteilen als verfassungswidrig zurückgewiesen. Auch an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Corona-Schutzverordnung hat das Oberverwaltungsgericht Münster bereits erhebliche Zweifel angemeldet. So schaffe man keine Rechtssicherheit für die Kommunen.
Die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, kritisierte die Verordnung ebenfalls: „Gerade in der Frage des Infektionsschutzes überzeugt uns die Verordnung nicht. Mit ihr wird das eigentliche Ziel, die Menschen vor Infektionen zu schützen, konterkariert. Darüber hinaus führen Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsätzen, die Umsätze werden nur von den Wochentagen auf das Wochenende verschoben. Die Öffnung an mehreren Sonntagen hintereinander in der Weihnachtszeit widerspricht aus unserer Sicht im besonderen Maße dem Gebot der Sonntagsruhe. Hier wird der verfassungsmäßig vorgegebene Wochenrhythmus über einen langen Zeitraum außer Kraft gesetzt. Im stressigen Weihnachtsgeschäft sind freie Sonntage ein besonders schützenswertes Gut. Das derzeitige Ladenöffnungsgesetz bietet aus unserer Sicht bereits ausreichend Raum, damit alle Kundinnen und Kunden ihre Weihnachtseinkäufe tätigen können.“
Themenkanäle: stationärer Einzelhandel, Coronavirus, Marketing, Verkaufsförderung, Ladenöffnungszeiten