Firmennachricht • 16.12.2011
Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Bezahlung und Umtausch
Der Handelsverband Deutschland (HDE) schätzt, dass der Umsatz im Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr bei rund 78 Milliarden Euro liegt. Voll im Trend sind dabei Bargeld und Gutscheine: Ihr Anteil unter dem Weihnachtsbaum liegt mittlerweile bei rund 25 Prozent. Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden über alle Sortimente hinweg in der Regel weniger als fünf Prozent der Geschenke umgetauscht. Nur bei den Spielwaren tauschen Kunden etwas häufiger um. Denn bei Kindern möchte jeder die leuchtenden Augen beim Geschenke-Auspacken erleben. Das können Gutscheine und Bargeld nicht bieten. So entsteht aber auch eine größere Zahl an Fehlkäufen, die zu einer etwas höheren Umtauschquote im Bereich Spielwaren führt.
Einen Anspruch auf Umtausch einwandfreier Ware haben die Kunden im Einzelhandel nicht. Viele Händler kommen den Kunden aber mit Kulanz entgegen. Bei mangelhafter Ware (der Mangel muss beim Kauf schon bestanden haben) gilt ein 2-jähriges Gewährleistungsrecht. Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Umtauschfrist von 14 Tagen.
Beim Bezahlen der Geschenke übrigens muss der Händler an der Kasse nicht mehr als 50 Münzen pro Zahlung annehmen. Bei Banknoten kann der Einzelhändler im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst entscheiden, welche Scheine er akzeptiert. Bei der Zahlung per Kreditkarte verdienen in erheblichem Maße die Banken mit. Denn für jeden Kunden, der seine Einkäufe mit Kreditkarte bezahlt, wird für den Händler eine Gebühr fällig. So werden alleine in dieser Saison Gebühren von rund 120 Millionen Euro fällig. Annähernd 90 Prozent hiervon gehen als sogenanntes Interbankenentgelt an die Bank des Kreditkarteninhabers. Insbesondere bei kleinen und mittleren Händlern gehen noch immer bei jeder Kreditkartenzahlung durchschnittlich drei von 100 Euro an die Bank des Karteninhabers.
HDE-Zahlungssystemexperte Ulrich Binnebößel: „Es wäre im Sinne aller Verbraucher, die Gebührenpolitik bei Interbankenentgelten auf ein akzeptables Maß zu beschränken. Denn die Gebühren fließen in die Preiskalkulation des Handels ein. Letztlich zahlt somit jeder Konsument mit.“