Stichtag 1. September: Beginn der Ausphasung von Halogenlampen

Hochvolt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht werden zuerst ausgephast

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Quelle: Lightcycle

Ab 1. September dürfen Hersteller und Importeuere keine Halogenlampen, die niedriger als Effizienzklasse B sind, mehr liefern. Dies schreibt der EU-Stufenplan zum Glühlampenausstieg vor. Hochvolt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht werden zuerst ausgephast. Eine Ausnahme wird für klare Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 gemacht. Sie dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden, auch wenn sie nur der Effizienzklasse C entsprechen. Hochvolt-Halogenlampen mit ungerichtetem Licht werden im September 2018 ausgephast.

Energieeffiziente Beleuchtung als Alternative

Eine energieeffiziente und ressourcenschonende Alternative zu Halogenlampen bieten LED-Lampen. Sie überzeugen nicht nur durch ihre positiven Eigenschaften, wie den vielfältigen Einsatz der Lichtfarbe oder ihre Langlebigkeit, sondern vor allem durch die Möglichkeit der Wiederverwertung. Im Gegensatz zu Halogenlampen müssen Energiesparlampen und LEDs, darunter auch LED-Filament-Lampen, gesetzlich vorgeschrieben separat entsorgt werden. Um die wertvollen Rohstoffe aus LED- und Energiesparlampen zurückzugewinnen, organisiert Lightcycle, Deutschlands größtes Rücknahmesystem von Lampen und Leuchten, deren Rückholung über ein bundesweites flächendeckendes Netz von kommunalen Wertstoffhöfen, Vertrags-Sammelstellen im teilnehmenden Handel und durch die direkte Abholung bei Großverbrauchern. Mit der Eingabe der Postleitzahl finden Entsorger unter www.sammelstellensuche.de ihre nächstgelegene Kleinmengen- oder Großmengen-Sammelstelle.

Quelle: Lightcycle

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