COVID-19: Konjunkturpaket auf den Weg gebracht

Bundeskabinett beschließt zentrale Maßnahmen

Die Silhouette von zwei Personen beim Bergsteigen; einer der Personen reicht...
Quelle: Bildagentur PantherMedia / aosmanpek@gmail.com

Überbrückungshilfen, Verlustverrechnung, degressive Abschreibung von Investitionsgütern: Das Bundeskabinett hat zentrale Bestandteile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht. „Das sind wichtige Impulse, die unsere Unternehmen dringend brauchen. Die Beschlüsse werden vielen Unternehmen in der nach wie vor schwierigen Lage helfen.“, sagt DIHK-Präsident Eric Schweitzer. „Jetzt sollten noch die letzten Detailfragen geklärt werden, damit die Maßnahmen auch rasch ihre Wirkung erzielen.“

Überbrückungshilfen für KMUs

In einem ersten Schritt können kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders schwer getroffen sind, mit finanziellen Überbrückungshilfen rechnen. „Trotz der schrittweisen Lockerungen dauern die Umsatzeinbrüche in vielen Branchen deutlich länger an als noch vor Wochen erwartet. Die Lage spitzt sich vor allem dort zu, wo der Lockdown wegen Beschränkungen bis zuletzt anhielt oder sogar noch anhält“, erklärt Schweitzer. Dazu zählen zum Beispiel Betriebe aus der Veranstaltungslogistik, dem Caterings, von Messen ebenso wie Schausteller, Clubs und Bars, aber auch Reisebüros und Busunternehmen. „Diesen Firmen steht das Wasser jetzt schon bis zum Hals. Umso wichtiger ist es, sie jetzt mit Liquidität über die nächsten Monate zu bringen“. Die Überbrückungshilfen sollen ab einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent in den kommenden Monaten greifen und vor allem laufende Fixkosten wie Mieten, Elektrizität oder Zinsen für Kredite, aber auch Ausbildungsvergütungen unterstützen. „Ohne diese Maßnahmen würde unsere von kleinen und mittleren Firmen geprägte Unternehmenslandschaft ernsthaft in Gefahr geraten. Und das durch eine Pandemie, und nicht durch unternehmerische Fehlentscheidungen.“

Mehr Liquidität durch Steuererleichterungen

Verabschiedet hat das Kabinett außerdem steuerliche Änderungen wie die Ausweitung des Verlustrücktrags, die Senkung der Mehrwertsteuersätze oder die degressive Abschreibung von Investitionsgütern. „Dieses Maßnahmenpaket bringt dringend nötige Liquidität in die Unternehmen und sorgt gleichzeitig dafür, dass Betriebe auch wieder in ihre eigene Zukunft investieren können“, sagt der DIHK-Präsident. Konkret können Unternehmen pauschal 30 Prozent ihrer Corona-bedingten Verluste für dieses und nächstes Jahr direkt vom Finanzamt zurückbekommen. „Gut wäre aber, dabei nicht nur mit  Gewinnen aus dem Vorjahr, sondern auch aus 2018 verrechnen zu können“, fordert Schweitzer. „Damit könnten noch mehr Unternehmen die jetzt anfallenden Verluste geltend machen.“

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

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