EU-Kommission macht Digitalisierungsfortschritte zunichte
Statement von Alien Mulyk, bevh: „Eine künstliche Mauer zwischen digitalem und stationärem Handel“
Mit der bevorstehenden Veröffentlichung der final überarbeiteten Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung möchte die EU-Kommission den Wettbewerb zwischen Herstellern und Händlern neu regeln und – so die Idee – stationäre Händler stärken.
Unter anderem ist hierfür vorgesehen, das Prinzip des Dual Pricing einzuführen. Hierzu sagt Alien Mulyk, Referentin Public Affairs International beim bevh:
"Mit dem Prinzip des Dual Pricing errichtet die EU-Kommission eine künstliche Mauer zwischen dem digitalen und stationären Handel. Damit versucht sie wieder zu trennen, was Omnichannel-Händler über viele Jahre mühsam zusammengeführt haben. Neben dem finanziellen Mehraufwand für Omnichannel-Händler – sie müssten sämtliche Warensegmente ‚offline‘ und ‚online‘ getrennt verwalten und tracken – wären insbesondere stationäre Händler im Nachteil, die während der Pandemie in ihr digitales Geschäft investiert haben.
Auch dem Wettbewerb schadet der Schritt mehr als es ihm nützt: Der Online-Direktvertrieb der Hersteller ist schon heute beachtlich und konkurriert immer mehr mit dem klassischen Geschäft der Händler. In Zukunft werden Hersteller gegenüber diesen Händlern noch mehr Kontrolle und Verhandlungsmacht bekommen. So könnten sie Omnichannel-Händlern höhere Abnahmepreise für online zu verkaufende Produkte aufbürden, während Hersteller ihre eignen Produkte online zu günstigeren Konditionen vertreiben."
Hier können Sie das Schreiben von bevh & Ecommerce Europe an die EU-Kommission auf Englisch einsehen.
Themenkanäle: Online-Handel, E-Commerce, stationärer Einzelhandel, Omnichannel, Preispolitik, Recht