Nicht nur Touristen, auch Pflanzen müssen bei Reisen innerhalb der EU nun einen Pass vorweisen. Seit Dezember 2019 gilt diese Pflicht auch für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten.
Zu erkennen sind diese Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“. Aufmerksamen Verbraucherinnen und Verbrauchern dürften beim Kauf von Pflanzen in jüngster Zeit die kleinen Etiketten aufgefallen sein.
Allerdings sind die ablesbaren Informationen auf dem Pflanzenpass an Kontrolleure und Behörden gerichtet. Über sie kann der Weg des Produktes durch die EU bis zum Ursprungsland und zum Erzeugerunternehmen nachverfolgt werden. Beim Pflanzenkauf über Internet- oder Versandhandel muss der Pass die Ware bis zum privaten Käufer begleiten. Ansonsten ist er lediglich für Transporte innerhalb der grünen Branche relevant.
Nur Pflanzen, die unter pflanzengesundheitlichen Aspekten untersucht und an denen keine Schädlinge festgestellt worden sind, erhalten den Pflanzenpass. Im Fokus stehen dabei Schädlinge, die in der EU nicht heimisch sind oder potenziell große Schäden an Pflanzen verursachen. Dazu zählen beispielsweise Insekten wie der Asiatische Laubholzbockkäfer, der auch gesunde Laubbäume befällt, oder Xylella fastidiosa, das Feuerbakterium, das in Süditalien dem Olivenanbau bereits schwer zugesetzt hat. Die Passpflicht soll verhindern, dass solche Schädlinge aus fernen Ländern in die EU eingeschleppt werden und sich ausbreiten können. Kommt es zum Befall in der Handelskette, lassen sich mithilfe des Passes weitere Befallsherde identifizieren und frühzeitig bekämpfen. Mit dem botanischen Namen der Pflanze und der Angabe des Herkunftslands bietet der Pflanzenpass aber auch für Privatkunden interessante Informationen.
Hintergrund
Pflanzenschädlinge können durch den weltweiten Handel und Tourismus – oftmals unbemerkt – um die Welt zu reisen. So gelangen Insekten, Bakterien, Viren, Fadenwürmer oder auch Pilze aus fernen Ländern in die Europäische Union und nach Deutschland. Finden die Schadorganismen hier optimale Lebensbedingungen vor, können sie sich stark vermehren, ausbreiten und oftmals große ökologische und ökonomische Schäden anrichten. Das Internationale Jahr der Pflanzengesundheit 2020 soll auf diese weltweite Problematik aufmerksam machen. Auch Privatpersonen können einen Beitrag leisten: Oftmals entdecken etwa Klein- und Hobbygärtner oder andere interessierte Bürger als erste einen eingeschleppten Schädling in ihrem Umfeld oder an zugekauften Pflanzen. Ein solcher Fund muss umgehend dem zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes gemeldet werden.
Das Pendant zum Pflanzenpass in der EU ist im internationalen Handel das Pflanzengesundheitszeugnis. Im Internet werden häufig exotische Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis angeboten, obwohl Pflanzen aus Ländern außerhalb der EU ein solches Zeugnis zwingend benötigen. Pass und Zeugnis stellen sicher, dass nur gesunde, nicht befallene Pflanzen versendet werden. Daher sollten Verbraucher bei Bestellungen im Internet auf das Herkunftsland der Pflanzen und Pflanzenprodukte achten. Zudem ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über die jeweils gültigen Einfuhrbestimmungen zu informieren. In einem kurzen, leicht verständlichen Animations-Video zeigt das Julius Kühn-Institut (JKI), worauf beim Pflanzenkauf im Internet geachtet werden sollte.