Grundversorgung der Beschäftigten sicherstellen
ver.di fordert Ausweitung vom Schutz der Mitarbeiter im Handel
Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Beschäftigten einschlägiger Unternehmen des Handels unverzüglich in die Ausnahmekataloge zur kritischen Infrastruktur zu übernehmen, um eine geordnete Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern sicherzustellen.
„Die Beschäftigten im Handel leisten derzeit Großartiges, sie stellen die Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Arbeitgeber und die Landesregierungen kommen ihrer Verantwortung jedoch nicht nach. Das muss sich dringend ändern“, sagte ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. „Die betroffenen Beschäftigten im Handel etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten oder in entsprechenden Warenlagern, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgruppen der so genannten kritischen Infrastruktur und brauchen eine Garantie auf Kinderbetreuung, wie sie etwa auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen vorgesehen ist“, betonte Werneke. „Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können. Das gilt erst recht, wenn im Katastrophenfall erweiterte Öffnungszeiten staatlich angewiesen werden sollten.“ Bereits jetzt seien die Beschäftigten absolut an der Belastungsgrenze.
Bargeldloses Bezahlen ausweiten
Es gebe allein im Einzelhandel jeden Tag rund 50 Millionen Kundenkontakte. Deswegen müsse der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität genießen. „Es müssen wirksame Schutz- und Hygienemaßnahmen angeordnet und die Arbeitgeber zu deren Einhaltung verpflichtet werden“, sagte Werneke weiter. Dazu gehöre etwa die Ausweitung der Möglichkeiten für bargeldlose Bezahlung per Giro- oder Kreditkarte sowie per Mobiltelefon. Des Weiteren müssten Pausen zum Händewaschen enger getaktet und ausgeweitet werden; zudem müssten Arbeitsgeräte und Einrichtungen regelmäßig desinfiziert werden. „Die Arbeitgeber müssen zudem besonders gefährdete Beschäftigte schützen. Menschen mit Vorerkrankungen sollten vorübergehend nicht auf Arbeitsplätzen eingesetzt werden, auf denen sie in engem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Lieferanten stehen“, stellte Werneke klar. Auf diese Weise könne eine geordnete Grundversorgung der Bevölkerung über die nächsten Wochen sichergestellt werden.
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